Der Erfolg der NPD bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern vor knapp zwei Wochen hat das Thema wieder in die Schlagzeilen gebracht. Vor allem der Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Peter Struck, will trotz der hohen Hürden einen erneuten Versuch starten, die rechtsextremistische Partei zu verbieten. Sein Vorstoß stößt aber auf breite Skepsis, auch in der eigenen Partei.
NPD will nach Westen
Im Nordosten ist die NPD in kleinen Orten massiv präsent, und im Schlepptau ihres Wahlerfolges kommen Mitglieder extremistischer Kameradschaften an die staatlichen Futtertröge. Die NPD, schon in Sachsen im Parlament, profitiert nach dem Einzug in den Schweriner Landtag von der Parteienfinanzierung. NPD-Chef Udo Voigt kündigte bereits an, nun auch "den Westen in Angriff zu nehmen". Der demokratische Staat fördert auch jene, die ihn abschaffen wollen.
Ob aber ein Verbot der Partei die richtige Antwort ist, bleibt umstritten. Extremistisches, antisemitisches und ausländerfeindliches Gedankengut dürfte dadurch nicht aus den Köpfen verschwinden. Parteienverbote sind ein schwieriges Unterfangen. Parteien stehen unter dem Schutz der Verfassung. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Verfassungswidrig sind Parteien, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen, sie beseitigen wollen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Es gab erst zwei Verbote
Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Anträge für ein Verbot können nur von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat gestellt werden. Seit Gründung der Bundesrepublik gab es erst zwei Verbote. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei als NSDAP-Nachfolgeorganisation verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Nach einer Reihe rechtsextremistischer Anschläge wurde im Sommer 2000 der Ruf nach einem Verbot der NPD laut. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) setzte sich an die Spitze der Bewegung. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vertrat nach anfänglichen Zweifeln die Verbotslinie mit. Ende 2000 stellten alle drei Verfassungsorgane - Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag - unterschiedlich begründete Verbotsanträge in Karlsruhe.
Die Beweise für das verfassungswidrige Verhalten der NPD, ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, ihre totalitäre Programmatik, ihren Antisemitismus und ihre Friedensfeindlichkeit schienen erdrückend. Das sah auch die Mehrheit des zuständigen Zweiten Senats so. Doch für ein Verbot ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Drei Richter waren dagegen. Die Verbotsanträge scheiterten letztlich nicht am Nachweis der Verfassungswidrigkeit der NPD, sondern an Verfahrensfragen. Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren ein.

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Auch SPD hat Zweifel
Das Gericht richtete in seiner Begründung hohe Hürden auf, die jetzt die meisten von einem neuen Anlauf abschreckt. Auch Beckstein hält jetzt nichts mehr von einem neuen Anlauf. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich eindeutig festgelegt und dürfte sich wohl kaum von Struck überreden lassen. Unstreitig erfüllt auch für Schäuble die NPD die materiellen Voraussetzungen für ein Verbot. Doch an dem Erfolg eines solchen Verfahrens haben Schäuble und auch viele SPD-Spitzenpolitiker erhebliche Zweifel.
Das Problem, das seinerzeit zur Einstellung des Verfahrens führte, besteht weiter fort. Es ging und geht um die nachrichtendienstliche Beobachtung der NPD. Aus der Logik der Karlsruher Begründung folgt für Schäuble, dass diese unterbleiben müsste, um die Aussichten für ein NPD-Verbot zu erhöhen. Dazu ist Schäuble aber nicht bereit.
Im seinerzeitigen Verbotsverfahren kamen Zweifel auf, ob nicht die V- Leute des Verfassungsschutzes die für ein Verbot herangezogenen Tatsachen möglicherweise selbst geschaffen haben. Die Minderheit der Richter vermutete, die V-Leute könnten Entscheidungen der Partei beeinflusst haben. Durch die massive Präsenz von V-Leuten in der NPD- Führungsebene sahen sie das Verfahren unheilbar infiziert und verhinderten mit ihrem Einspruch ein Verbot.