Erstes Statement Drei Minuten Beschwichtigung: Bundeskanzler Olaf Scholz richtet sich nach dem Haushaltsdebakel an die Bürger

Bundeskanzler Olaf Scholz
Per Video versucht Olaf Scholz die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu beschwichtigen
© Bernd Elmenthaler / Imago Images
Eine Woche nach dem Haushalts-Urteil aus Karlsruhe äußert sich Bundeskanzler Olaf Scholz zu dessen Folgen. Dabei kündigt er eine Regierungserklärung an und setzt auch Prioritäten für seine restliche Amtszeit.

Eine knappe Woche hat es gedauert – nun hat Bundeskanzler Olaf Scholz erstmals eine Erklärung über die sozialen Medien verbreiten lassen. Darin nimmt er zum Grundsatzurteil aus Karlsruhe Stellung. Sachlich betitelt: "Das will ich Ihnen heute mitteilen". Was folgt, ist ein knapp dreiminütiges Video, das sich in etwa überschreiben lässt: Wir arbeiten dran und zwar möglichst schnell.

Die Bürgerinnen und Bürger stellten sich berechtigte Fragen, so Scholz. Doch die wichtigste Nachricht sei, dass das Verfassungsgericht festgehalten habe, Hilfen in besonderen Notlagen seien weiterhin möglich, so der SPD-Politiker. Ob Unterstützung bei der Inflation oder nach Katastrophen wie im Ahrtal: "All solche Hilfen sind weiterhin möglich".

Der Bundeskanzler schloss sich Finanzminister Lindner an und erklärte, die Regierung wolle beim Bundestag beantragen, die Schuldenbremse für 2023 erneut auszusetzen. Den Haushalt für 2024 werde man nach dem Urteil aus Karlsruhe überarbeiten – "zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt". Für kommenden Dienstag kündigte er zudem eine Regierungserklärung an.

Olaf Scholz skizziert fünf Ziele für seine Amtszeit

Darüber hinaus spricht Scholz über fünf klare Ziele, von denen sich die Bundesregierung leiten lasse. Zufordest nannte er die Folgen des Ukraine-Kriegs, die für Deutschland abgemildert werden sollten, sowie die Unterstützung der Ukraine. Zudem will der Bundeskanzler den "Zusammenhalt stärken" und das Land so aufstellen, "damit wir auch in Zukunft eine starke Industrie, gute Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir künftig klimaneutral wirtschaften." Als fünftes Ziel nannte Scholz eine höhere Geschwindigkeit und eine bessere Digitalisierung – damit spielt er auch auf den von ihm vorgeschlagenen Deutschlandpakt an.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verschiebung nicht genutzter Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt. Auch weitere Sondervermögen wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen bezahlt werden, müssen nun auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden. 

Durch die Vorgaben aus Karlsruhe müssen nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium für dieses Jahr 40 bis 45 Milliarden Euro Schulden zusätzlich in den regulären Haushalt geschrieben werden. Deshalb ist der Nachtragshaushalt für 2023 nötig, für den die Schuldenbremse das vierte Jahr in Folge ausgesetzt werden muss.

Quellen: X, mit Material der Agenturen

mkb