Der CSU-Politiker Peter Gauweiler fordert, alle arbeitsfähigen Flüchtlinge in Deutschland zur Sozialarbeit zu verpflichten. In einem Interview mit der "Welt am Sonntag" sagte er: "Wir lassen ein Riesenheer junger und kräftiger Flüchtlinge in Deutschland teilweise über Jahre ohne Beschäftigung. Wir zahlen Familienvätern aus Afghanistan oft über 2000 Euro Kindergeld im Monat, aber verbieten diesen Männern, für weniger Geld zu arbeiten." Dabei sollten seiner Ansicht nach gerade junge Männer für alles, was sie den Staat kosten, eine Gegenleistung erbringen.
Am besten fände er "eine Art verpflichtenden zivilen Ersatzdienst" für alle arbeitsfähigen Flüchtlinge. "Die Leute müssen endlich raus aus den Heimen und zumindest gemeinnützige Arbeit leisten. Unverzüglich", so Gauweiler. Ihnen ohne Gegenleistungen Unterstützung zukommen zu lassen, befördere ihre "Verwahrlosung durch Müßiggang", behauptet der ehemalige Vize-Chef der CSU.
Deutschland und die EU "sollten von der Vorstellung Abstand nehmen, Flüchtlinge in unbegrenzter Zahl bei uns in Europa zu 'parken' und ihnen dann noch zu verbieten, hier zu arbeiten", sagte Gauweiler der "Welt am Sonntag".
Integrationsgesetz soll Jobchancen von Flüchtlingen verbessern
Seit Samstag ist das sogenannte Integrationsgesetz in Kraft - ein Gesetzespaket, das Flüchtlingen in Zukunft einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt sichern soll. So soll die sogenannte Vorrangprüfung in vielen Regionen wegfallen. Diese Regelung sieht normalerweise vor, dass Bewerber mit deutschem oder EU-Pass gegenüber von Flüchtlingen bei der Jobsuche bevorzugt werden. Für drei Jahre wird die Vorrangprüfung nun außer Kraft gesetzt.
Außerdem sollen Asylbewerber, die eine Ausbildung anfangen, während der gesamten Lehre in Deutschland bleiben dürfen. Wenn sie nach Ausbildungsende einen Job finden, verlängert sich das Bleiberecht auf mindestens zwei weitere Jahre.
Das neue Gesetzespaket sieht aber auch strengere Integrationsmaßnahmen vor. So sollen mehr Flüchtlinge als bislang zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Denjenigen, die sich weigern, drohen in Zukunft Kürzungen der Sozialleistungen. Außerdem kann der Staat den Flüchtlingen unter bestimmten Umständen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben.