Spitzel-Affäre BND-Präsident darf seinen Job behalten

Das Geheimdienstkontrollgremium des Bundestages hat dem BND-Präsidenten Ernst Uhrlau sein Misstrauen ausgesprochen. Uhrlau muss zwar nicht zurücktreten. Personelle Konsequenzen soll es trotzdem geben - allerdings nur auf Ebene der Abteilungsleiter und der Stabsstellen.

BND-Präsident Ernst Uhrlau muss trotz der Bespitzelung einer deutschen Journalistin durch seine Behörde nicht zurücktreten. Dies teilte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG), Thomas Oppermann (SPD), nach zweistündiger Vernehmung Uhrlaus in Berlin mit. Personelle Konsequenzen und Umsetzungen gebe es aber auf der Ebene von Abteilungsleitern und in Stabsstellen des Bundesnachrichtendienstes. Das Verhältnis zwischen dem Kontrollgremium und dem BND sei gestört, sagte Oppermann. Es müsse wieder hergestellt werden. Dies solle Uhrlau, der die Fehler der Vergangenheit ohnehin aufarbeite, bewerkstelligen. Die Aufbewahrung der E-Mail-Korrespondenz einer deutschen Journalistin sei ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte gewesen. Zudem sei es ein Versäumnis des BND gewesen, die Bundesregierung und das Kontrollgremium nicht rechtzeitig zu informieren.

Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" erwägt unterdessen eine Klage wegen der Bespitzelung seiner Redakteurin. Man prüfe, ob man einzelne Personen in dem Fall strafrechtlich zur Verantwortung ziehen könne, erklärte das Magazin. Wegen des gravierenden Einschnitts in die Pressefreiheit sei eine solche straf- und verfassungsrechtliche Prüfung geboten. Ernst Uhrlau hatte sich bei der Journalistin dafür entschuldigt, dass der Geheimdienst 2006 monatelang ihren E-Mail-Kontakt mit einem afghanischen Politiker kontrollierte.

BND installierte Trojaner bei Minister Farhang

Nach der Darstellung des Nachrichtenmagazins sei die "Spiegel"-Reporterin nicht das ursprüngliche Ziel der Bespitzelung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) gewesen. Vielmehr habe der Dienst auf dem Computer des afghanischen Handels- und Industrieministers Amin Farhang ein Spionageprogramm - einen sogenannten Trojaner - installiert, hieß es bei "Spiegel online". Damit sei jegliche Kommunikation überwacht und an den BND gesendet worden. Durch diese Überwachungsmaßnahme sei der Nachrichtendienst auch an etliche E-Mails zwischen der Reporterin und dem Minister gelangt.

Der BND habe sich Informationen über Farhang erhofft, der auch über einen deutschen Pass verfügt und lange in Nordrhein-Westfalen gelebt hatte, meldet der "Spiegel". Bislang habe man den Namen des Ministers nicht genannt, da Farhang als Informant des Magazins besonderen Schutz genieße. Nachdem in Berlin aber bereits über die Identität des bislang namenlosen afghanischen Ministers spekuliert wurde, habe man mit Farhang Rücksprache gehalten und nach dessen Zustimmung den Vorgang veröffentlicht.

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