Dem Parlamentarischen Kontrollgremium werden künftig nur noch vier statt fünf Abgeordnete angehören. Das hat der Landtag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition aus CDU, SPD und FDP beschlossen. Das Gremium kontrolliert die Geheimdienstarbeit. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass dem Gremium ein Abgeordneter der Opposition angehören muss - bisher waren es bei fünf Mitgliedern zwei.