Die vielen offenen Fragen im Fall des Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin, Anis Amri - jetzt sollen sie beantwortet werden. Wie aus einer im Auftrag von Innen- und Justizministerium erarbeiteten Chronologie hervorgeht, war der Tunesier seit November 2015 regelmäßig im Visier der deutschen Sicherheitsbehörden. "Amri hätte aus dem Verkehr gezogen werden können", kommentierte der Vize-Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), André Hahn (Linke), das Papier.
Das für die Überwachung der Geheimdienste zuständige Bundestagsgremium beriet am Mittwoch erstmals über den Fall Amri und mögliche Behördenpannen bei der Überwachung des Tunesiers. Den Parlamentariern lag die 19-seitige Chronologie der zuständigen Behörden zu ihrer Befassung mit Amri vor. Innen- und Justizministerium veröffentlichten den Bericht auch auf ihren Internetseiten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte kürzlich bereits Fehler im Umgang der Behörden mit Amri eingeräumt.
Anis Amri seit Ende 2015 bekannt
Die Chronologie weist aus, dass eine Vertrauensperson am 19. November 2015 erstmals von Anschlagsplänen eines noch nicht näher identifizierten "Anis" berichtet hatte. Dies sei im Rahmen eines vom Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen geführten Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft bekannt geworden. Bereits am 25. November 2015 berichtete Anis den Angaben zufolge der Vertrauensperson, er könne "problemlos eine Kalaschnikow in Napoli" besorgen. Für den 11. Januar 2016 ist die Identifizierung des Mannes als Anis Amri in der Auflistung vermerkt.
Für die Zeit danach sind immer wieder Beratungen zu Amri im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) der Bundesbehörden von Bund und Ländern vermerkt. Er wurde als islamistischer Gefährder eingestuft, fiel mehrfach als Krimineller auf, wurde als Asylbewerber abgelehnt und wurde dennoch nicht in Abschiebehaft genommen. Zeitweise galt Amri, der laut dem Sachstandsbericht zum Berliner Anschlag Kokain und Ecstasy genommen und mit Dorgen gedealt haben soll, als abgetaucht. Von einem marokkanischen Geheimdienst wurde im Herbst 2016 mehrfach vor ihm gewarnt. Zur letzten aufgeführten Befassung des GTAZ mit Amri am 2. November 2016 hielt das Protokoll dennoch fest: "Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar."
Behörden beteuern: Amri kein V-Mann
"Wo sind die Informationen versackt und versandet?", fragte Hahn zu Beginn der PKGr-Sitzung. Er zeigte sich überzeugt, dass Amri vor dem Anschlag mit zwölf Toten auf den Berliner Weihnachtsmarkt aus dem Verkehr hätte gezogen werden können. Für den Gremiumsvorsitzenden Clemens Binninger (CDU) war die "drängendste Frage", wieso es nicht möglich war, den als Gefährder eingestuften Amri auch angesichts seiner kriminellen Vorgeschichte in Abschiebehaft zu nehmen.
Der Grünen-Vertreter Hans-Christian Ströbele warf die Frage auf, welche Rolle die deutschen Geheimdienste bei der Entscheidung spielten, Amri nicht schärfer zu verfolgen. Zuletzt war der Verdacht aufgekommen, Amri sei ein V-Mann gewesen oder habe als solcher angeworben werden sollen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums stellte aber klar, dass der Tunesier kein V-Mann der Sicherheitsbehörden des Bundes gewesen sei und niemals als solcher angeworben werden sollte. Auch das Düsseldorfer Innenministerium teilte mit, dass Amri kein V-Mann des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen war.
Sonderermittler oder Untersuchungsausschuss?
Das Kontrollgremium befasste sich auch mit der Frage, wie mögliche Behördenpannen im Fall Amri untersucht und aufgeklärt werden sollen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich offen für einen Untersuchungsausschuss des Bundestages gezeigt. Es gibt aber auch den Vorschlag der SPD, einen Sonderermittler einzusetzen. Anders als bei einem Untersuchungsausschuss hätte bei einem solchen Ermittler der Bundestag - und damit auch die Opposition keine Einwirkungsmöglichkeit.