Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zeigt sich im Streit mit der FDP um die Vorratsdatenspeicherung kompromissbereit. "Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Er sei bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger kompromissbereit, betonte er.
So sei es denkbar, die von der EU vorgeschriebene Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten in Deutschland gestaffelt nach Nutzungsarten zu gestalten, wenn die EU-Kommission dem zustimme. Der Innenminister schlug zudem vor, über die Zugriffsrechte der Strafverfolger auf die Verkehrsdaten zu sprechen. Ein Abruf aller bei den Providern gespeicherter Verbindungsdaten käme nur bei schwerer Kriminalität in Betracht.
Er könne sich auch vorstellen, bei der Strafverfolgung auf die Speicherung oder den Abruf von Standortdaten zu verzichten, die beim Telefonieren mit dem Handy anfallen. Am wichtigsten sei die Möglichkeit, auch rückwirkend an die Bestandsdaten über die IP-Adressen also die Namen der Nutzer, zu gelangen. Dies sei grundrechtlich am wenigsten problematisch, sagte de Maizière.
Der Innenminister betonte erneut, dass er den von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ins Spiel gebrachten Ansatz eines schnellen Einfrierens von Verbindungsdaten nicht für eine Alternative hält. Auf dieser Basis sei kein Kompromiss denkbar. "Auf Anordnung der Strafverfolger lassen sich nur jene Daten einfrieren, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits gelöscht sind." In der Regel würden Verkehrsdaten von Telefon- und Internetanbietern aber nur noch wenige Tage gespeichert, eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung liefe also weitgehend ins Leere.