Untersuchungsausschuss in Hessen Bouffier glaubt an Diffamierung

Der Landtag in Hessen hat mit den Stimmen aller Fraktionen einen Untersuchungsausschuss zur hessischen Polizeiaffäre um Volker Bouffier eingesetzt.

Der Wiesbadener Landtag hat am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen einen Untersuchungsausschuss zur hessischen Polizeiaffäre eingesetzt. Das Gremium soll dem Verdacht nachgehen, dass bei der Berufung des Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei elementare Rechte verletzt wurden. Innenminister Volker Bouffier (CDU) beteuerte im Landtag erneut, die Berufung seines Parteifreunds Hans Langecker zum Polizeichef sei vorschriftsgemäß abgelaufen.

"Die Vorwürfe der Opposition sind unbegründet, sind ehrenrührig, und ich weise sie zurück", sagte Bouffier: "Hier geht es nicht um Aufklärung, hier geht es um Diffamierung." Es sei zulässig gewesen, dass das Innenministerium auf eine erneute Ausschreibung verzichtet habe, nachdem ein erstes Auswahlverfahren ergebnislos beendet wurde: "Die Spitze der Behörde musste möglichst rasch besetzt werden." Zugleich räumte der Innenminister Mängel aber in der Aktenführung ein.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, sagte, Voraussetzung für die Einstellung als hochrangiger Polizeiführer sei in Hessen offenbar, dass man CDU-Mitglied sein und aus Bouffiers Wahlkreis stammen müsse. Während kritische Polizisten mit Disziplinarverfahren verfolgt würden, erlaube sich der Innenminister bei der Personalauswahl eklatante Rechtsverstöße. "Das Problem der hessischen Polizei hat einen Namen: Volker Bouffier", sagte der SPD-Politiker.

Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich bezeichnete das Vorgehen des Ministers als "Rechtsbruch mit Ansage". Die Behauptung, es habe ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren gegeben, lasse sich nicht belegen. Mit der überhasteten Ernennung Langeckers im Sommer 2009 seien Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt worden. Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus warf Bouffier einen "offenen Verfassungsbruch im Berlusconi-Stil" vor.

CDU und FDP stellten sich hinter den Innenminister. Der CDU-Abgeordnete Holger Bellino warf der Opposition "Skandalisierung auf dem Rücken der hessischen Bereitschaftspolizei" vor. Es habe bei der Besetzung des fraglichen Chefpostens ein "ordnungsgemäßes Verfahren im Sinne der Bestenauslese" gegeben. Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich nannte den Untersuchungsausschuss überflüssig: "Alle Fakten liegen auf dem Tisch."

Der Ausschuss trat bereits am Donnerstagmittag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zum Vorsitzenden wurde der Fraktionsgeschäftsführer der CDU, Axel Wintermeyer, gewählt. Den stellvertretenden Vorsitz übernahm sein SPD-Kollege Rudolph.

Um den Präsidentenposten bei der hessischen Bereitschaftspolizei hatte sich neben Langecker auch der Vizepräsident der Behörde, Wolfram Ritter, beworben. Nachdem Ritter im Auswahlverfahren unterlegen war, zog er vor Gericht. Der hessische Verwaltungsgerichtshof verbot dem Innenministerium daraufhin aus formalen Gründen, Langecker zum Polizeipräsidenten zu befördern. Nach Darstellung Bouffiers wurde danach ein zweites Auswahlverfahren durchgeführt, was die Opposition bezweifelt.

Die Berufung Langeckers wurde am 6. Juli vom Landeskabinett bestätigt. Bereits einen Tag später händigte der Minister ihm die Ernennungsurkunde aus. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wäre nach dem Kabinettsbeschluss eine Wartezeit von 14 Tagen notwendig gewesen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hielt Bouffier deswegen vor, seine Vorgehensweise sei "grob rechtswidrig" gewesen.

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