Für deutsche Politiker taugt Dänemark selten als Vorbild. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber aber findet es nachahmenswert, dass einbürgerungswillige Ausländer in einen Eid auf die dänische Verfassung schwören müssen. Ähnliches hat der CSU-Politiker nun auch für Deutschland im Sinn, wie er jetzt in der "Bild am Sonntag" sagte.
Die Bundesregierung hält aber offenbar nichts von solchen Ideen. Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte, in Deutschland seien - anders als in den USA oder in Frankreich - pathetische Gesten in Zusammenhang mit der Nation nicht üblich: "Dass die Ausländer uns da vorangehen sollen, ist nicht stimmig."
Auch Helmut Kohl hat auf die Verfassung geschworen
Ludwig Stiegler, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzende verweist auf den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl, der einen Eid auf die Verfassung abgelegt habe. "Der hat geschworen, die Rechte, das Grundgesetz zu achten und hat es mit seinen Schwarzgeld-Kofferträgern mehrfach gebrochen", sagte so Stiegler im SWR.
Die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis sagte, Ausländer müssten sich wie Deutsche ohnehin an die Verfassung halten – "ob sie schwören oder nicht". Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. "Der Boden des Grundgesetzes ist das, worauf sich alle stützen müssen. Dazu braucht man keinen Schwur", sagte sie.
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement warf der Union vor, mit "schwammigen Patriotismus-Diskussionen" von ihren Problemen in anderen Politikfeldern ablenken zu wollen: "Das wird niemanden in Deutschland überzeugen." Positiver äußerte sich dagegen die SPD-Innenexpertin Cornelie Sonntag-Wolgast zu dem Vorschlag. Man könne darüber reden, "dass bei der Einbürgerung im Rahmen eines Festaktes auch ein Bekenntnis zu unserem Grundgesetz abgelegt wird".
Allerdings sei bereits vor vier Jahren das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert worden. Ausländer, die sich einbürgern lassen wollten, müssten Deutsch beherrschen und sich zum Grundgesetz bekennen. "Und das Ganze dann in einem feierlichen Akt noch einmal zu besiegeln, ist eine Sache, die in Rathäusern und bei den Landesregierungen geregelt werden kann. Das ist alles nichts Neues", sagte Sonntag-Wolgast.