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Bundesverfassungsgericht Warum die ARD einen Wahlwerbespot der NPD zeigen muss

Warum die ARD einen Wahlwerbespot der NPD zeigen muss
Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes
© Uli Deck / DPA
Die NPD ist eine rechtsextreme Partei. Trotzdem muss die ARD einen Wahlwerbespot der Nationalisten zur Europawahl ausstrahlen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Warum?

Im Streit um die Ausstrahlung von Wahlwerbespots der NPD in den öffentlich-rechtlichen Sendern hat die rechtsextreme Partei einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab am Mittwoch einem Eilantrag der NPD statt und verpflichtete die ARD, einen Spot zur Europawahl auszustrahlen.

Für die Verfassungsrichter ergebe sich aus den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte "nicht mit hinreichender Gewissheit", dass die Wahlwerbung einen volksverhetzenden Inhalt habe. Anders hatte das Verfassungsgericht Ende April im Fall eines NPD-Spots entschieden, den die Partei im ZDF ausstrahlen wollte.

Warum musste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen? Wie kam es zu dem Urteil? Und warum müssen der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk überhaupt Wahlwerbung ausstrahlen? Der Überblick.

Warum muss der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk überhaupt Wahlwerbung ausstrahlen?

Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet und muss den Parteien eine "angemessene Sendezeit" einräumen. Das ist etwa im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Die Wahlwerbespots, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden müssen, können aber abgelehnt werden – etwa, wenn es sich eindeutig nicht um Wahlwerbung handelt oder die zu sehenden Inhalte gegen das Gesetz verstoßen.  

Anfang Mai sorgte ein Wahlwerbespot der "Partei" für Diskussionen (der stern berichtete): Das ZDF lehnte eine Wahlwerbung der Satire-Partei zunächst mit der Begründung ab, dass es sich dabei "inhaltlich nicht um Wahlwerbung" handeln würde. Stattdessen sei es ein Aufruf zur Unterstützung der Organisation Sea-Watch, die sich für die Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer einsetzt. Der ursprüngliche TV-Spot begann mit der Erklärung: "Die nachfolgende Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung. Für den Inhalt dieses Films ist ausschließlich die EU verantwortlich." Schließlich wurde eine überarbeitete Version der Wahlwerbung gezeigt, in der die Worte "Die nachfolgende Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung" fehlten und am Ende auf "Die Partei" verwiesen wurde. Das war zuvor nicht der Fall.

Was ist in dem NPD-Wahlspot zu sehen?

In einer früheren Version des Spots war von "ausländischen Messermännern" die Rede gewesen, in großen Lettern hieß es "Migration tötet!" und es sei auch Blut gezeigt worden. Das berichteten "Tagesschau" und "Süddeutsche Zeitung". Im April hatte sich die NPD in Karlsruhe vergeblich um die Ausstrahlung dieses Spots im ZDF bemüht. Die Richter erklärten die Ablehnung des Senders aber für rechtmäßig.

Im aktuellen Fall geht es um eine neue, abgemilderte Version. Der Spot beginnt mit der Behauptung: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern." Weshalb "Schutzzonen" eingerichtet werden müssten, "an denen sich Deutsche sicher fühlen sollen". Zu sehen sind schnell geschnittene Bilder von Tatorten und Opfern von Gewaltdelikten. 

Warum hat sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Wahlwerbespot der NPD beschäftigt?    

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der innerhalb der ARD für die juristische Prüfung der Wahlwerbespots zuständig ist, hatte sich geweigert, den überarbeiteten Spot der NPD auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigten die Auffassung des Senders und wiesen Eilanträge der NPD zurück.

Das OVG hatte den Spot als evidenten Fall von Volksverhetzung gewertet. Es werde eine Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer propagiert. Eine andere Auslegung sei wegen der politischen Ziele der NPD ausgeschlossen.

Aus Sicht der Verfassungsrichter geht diese Interpretation zu weit. "Maßgeblich für die Beurteilung des Wahlwerbespots ist allein dieser selbst, nicht die innere Haltung oder die parteiliche Programmatik, die seinen Hintergrund bildet", heißt es in dem Beschluss. Der Fokus liege in der neuen Fassung mehr auf den Deutschen als "Opfern". Damit ist die ARD verpflichtet, die NPD-Wahlwerbung auszustrahlen. 

Zusammengefasst: Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist dazu verpflichtet, Wahlwerbung auszustrahlen – vorausgesetzt, diese erfüllt die erforderlichen Kriterien. In diesem Fall erkannte der RBB in dem Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung, die Verwaltungsgerichte teilten diese Auffassung. Jedoch nicht die Verfassungsrichter: Sie erklärten den Spot für sich, abseits der Parteiprogrammatik, für rechtmäßig.      

Quellen:Bundesverfassungsgericht, "Tagesschau", "Süddeutsche Zeitung", Nachrichtenagenturen DPA und AFP

Europawahl im Newsroom von stern.de
fs

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