Das ZDF hatte die Ausstrahlung eines Spots der Satire-Partei "Die Partei" zur Europawahl abgelehnt und will nun eine leicht überarbeitete Version senden (s. auch Update am Ende des Textes, Anm. d. Red.).
Das ZDF erklärte seine Entscheidung, den ursprünglichen Spot nicht zu zeigen, mit inhaltlichen Gründen. "Bei dem TV-Spot handelte es sich inhaltlich nicht um Wahlwerbung", teilte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage mit. Stattdessen sei es ein Aufruf zur Unterstützung der Organisation Sea-Watch. Diese setzt sich für die Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer ein.
Der Sender hatte den Spot abgelehnt, da er die Voraussetzungen des ZDF-Staatsvertrags für die Einräumung von Sendezeit anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament nicht erfülle, erklärte die Sprecherin. "Die Partei" hatte einen leicht abgeänderten Spot eingereicht, den das ZDF auch ausstrahlen werde, so der Sender zu "Focus Online".
ZDF lehnte bereits Ausstrahlung von NPD-Spot ab
Der ursprüngliche Spot zur Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer begann mit der Erklärung: "Die nachfolgende Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung. Für den Inhalt dieses Films ist ausschließlich die EU verantwortlich." In der überarbeiteten Fassung sollen nun die Worte "Die nachfolgende Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung" fehlen und am Ende auf "Die Partei" verwiesen werden, so das ZDF zu "Focus Online".
"Die Partei" hatte die Gestaltung des Wahlspots Sea-Watch überlassen, wie beide mitteilten. Sie kritisierte den Schritt des ZDF, den ursprünglichen Spot nicht zeigen zu wollen.
Der Sea-Watch-Aktivist Ruben Neugebauer sprach von einem vorgeschobenen Argument des ZDF und möglichen politischen Motiven für die Entscheidung. Die Organisation kündigte darüber hinaus an, den Spot dennoch veröffentlichen zu wollen.
Das ZDF hatte zuvor bereits die Ausstrahlung eines Europawahlspots der rechtsextremen NPD abgelehnt. Ein Eilantrag der NPD gegen die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet und muss den Parteien eine "angemessene Sendezeit" einräumen. Die Wahlwerbespots, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden müssen, können aber abgelehnt werden – etwa, wenn es sich eindeutig nicht um Wahlwerbung handelt oder die zu sehenden Inhalte gegen das Gesetz verstoßen.
Update, 12.22 Uhr: Das ZDF wird nun eine leicht überarbeitete Version des "Die Partei"-Wahlwerbespots zur Europawahl zeigen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes wurde die abgeänderte Fassung noch juristisch vom ZDF geprüft. Wir haben den Text entsprechend der Entwicklungen aktualisiert.
