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Wehrsold und Bufdis SPD und Verbände geben Schäubles Steuerplänen Kontra

Die SPD und die Wohlfahrtsverbände haben sich gegen Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble ausgesprochen, Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst künftig zu besteuern. Freiwilliges Engagement würde dadurch abgewürgt.

Wohlfahrtsverbände warnen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) davor, die Bezüge von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst künftig zu besteuern. "Die Bezüge derjenigen besteuern zu wollen, die sich für ein Taschengeld bis zu 40 Stunden die Woche freiwillig sozial engagieren, ist ein echtes Armutszeugnis", erklärte der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, in Berlin. Dies sei "ein Stück aus dem Tollhaus".

Schäubles Pläne zeugten von "Ahnungslosigkeit" über die Realität beim Bundesfreiwilligendienst, kritisierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Sönke Rix. Die Höchstgrenze des Taschengelds sei dort auf 336 Euro festgelegt. Zudem handele es sich um freiwillige Dienste an der Gesellschaft - und somit im Kern nicht um ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis.

Auch die Arbeiterwohlfahrt AWO kritisierte die Pläne. "Die Bezüge derjenigen besteuern zu wollen, die sich für ein Taschengeld bis zu 40 Stunden die Woche freiwillig sozial engagieren, ist ein echtes Armutszeugnis", sagte der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Bundeswehrverband sieht es ähnlich: Eine Besteuerung führe dazu, dass der Wehrdienst deutlich unattraktiver werde, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch der "Berliner Zeitung". Die Folge wären weniger Bewerber. Verteidigungsministerium und Familienressort kündigten dem Bericht zufolge Widerstand gegen die Besteuerungspläne an.

Schäubles Entwurf spricht von Steuerungerechtigkeit

Nach Angaben der "Berliner Zeitung" und der "Bild"-Zeitung vom Mittwoch heißt es in Schäubles Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, dass die bisherige Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst angesichts des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit nicht gerechtfertigt sei. Und Soldaten müssten Einkommensteuer zahlen, weil sie einer "auf die Einkünfteerzielung ausgerichteten üblichen Berufstätigkeit" nachgingen. Bislang wurde der Sold von Wehrdienstleistenden nicht besteuert.

jwi/DPA/AFP DPA

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