Die Kündigungsklage des Ex-Geschäftsführers einer AWO-Tochterfirma ist auch vor dem Thüringer Oberlandesgericht gescheitert. Die Jenaer Richter wiesen die Berufung des Klägers aus formellen Gründen zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der dritte Zivilsenat hielt die Klage - wie zuvor bereits das Landgericht Erfurt - für unzulässig. Über die Frage der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung und sich daraus ergebender möglicher Vergütungsansprüche wurde deshalb auch in der zweiten Instanz nicht entschieden.