Auch im All gilt das Völkerrecht. Wer dort das Eigentum eines anderen Landes attackiert, verstößt gegen die UN-Charta. Kann das auch den Nato-Bündnisfall auslösen? Der Weltraumrechtler Stephan Hobe von der Uni Köln klärt auf.
Herr Professor Hobe, derzeit erleben wir einen Bodenkrieg Russlands auf die Ukraine. Wie ist das im Weltraum geregelt?
Auch für gezielte Angriffe im Weltraum gilt der Artikel 39 der UN-Charta: Ein absichtlicher Übergriff auf etwas, das einem anderen Land gehört, ist ein kriegerischer Akt.