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Lahore Pakistan verbietet "Jungfräulichkeitstests" nach Vergewaltigungen

Demonstration in Pakistan
Menschen demonstrieren nach einem Vorfall im September 2020, bei dem zwei Männer eine Frau und ihre Kinder aus ihrem Auto zerrten, die Mutter vor den Augen der Familie vergewaltigten und ihr anschließend Geld und Handys raubten. Tausende Frauen sind in Pakistan nach der Gruppenvergewaltigung aus Empörung über die Reaktion eines Polizeichefs auf die Straße gegangen und forderten zusammen mit Männern und Kindern zudem Gerechtigkeit für Vergewaltigungsopfer. Mit Plakaten verlangten sie ein Ende der sexuellen Gewalt und Schikanen. Der Polizeichef hatte dem Opfer selbst die Schuld an der Vergewaltigung gegeben.
© Fareed Khan / AP / DPA
Zwei Jahre lang bestehen bereits die Forderungen der Vereinten Nationen, sogenannte Jungfräulichkeitstests bei Vergewaltigungsopfern abzuschaffen. Nun wurde diesen in Pakistan endlich nachgekommen.

Pakistan hat eine umstrittene und unwissenschaftliche Praxis zur angeblichen Überprüfung der Jungfräulichkeit von Frauen verboten. Die sogenannten Zwei-Finger-Tests seien illegal und verstießen gegen die pakistanische Verfassung, teilte das Hohe Gericht in der östlichen Stadt Lahore am Montag mit.

Bei der invasiven Praxis überprüfen Ärztinnen etwa bei Vergewaltigungsopfern, ob das Jungfernhäutchen der Mädchen oder Frauen intakt ist. Die Tests, die seit Jahrzehnten durchgeführt wurden, haben nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) keine wissenschaftliche oder klinische Grundlage.

Schmerzhaft, erniedrigend und traumatisch

Seit zwei Jahren fordern die UN ein Ende der sogenannten Jungfräulichkeitstests. Die Tests verstärken Menschenrechtlern zufolge die Ungleichheit der Geschlechter. Das Aussehen des Jungfernhäutchens von Mädchen oder Frauen könne nicht beweisen, ob sie Geschlechtsverkehr hatten oder sexuell aktiv sind, erklärten die UN. Die Untersuchung könne zudem schmerzhaft, erniedrigend und traumatisch sein. Auch das Gericht folgte dieser Argumentation.

In Pakistan hatten Menschenrechtler im März eine Petition gestartet, um der Praxis ein Ende zu setzen. Das Ministerium für Recht und Justiz hatte im Oktober bereits empfohlen, dass die Tests nicht Bestandteil von Strafermittlung sein sollen.

Internationale Menschenrechtsverletzung

"Jungfräulichkeitstests" gelten international als Menschenrechtsverletzung. Sie sind gemäß Artikel 7 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 16 der Konvention gegen Folter geächtet. Beide Verträge hat Pakistan ratifiziert.

Im Dezember wurden in Pakistan auch Gesetzesverschärfungen für Vergewaltiger beschlossen. Sexualstraftätern drohen künftig in besonders schweren Fällen von Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch chemische Kastration oder die Todesstrafe. Die Neuregelungen werden als Reaktion auf mehrere Sexualverbrechen gesehen, die in dem südasiatischen Land zu Empörung geführt hatten.

bal DPA

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