Die umstrittene Reise des Fahrers von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach Spanien hat den Steuerzahler fast 10.000 Euro gekostet. Das hat laut "Bild"-Zeitung der Bund der Steuerzahler ausgerechnet. Demnach müssen allein für die Hinfahrt 3800 Euro angesetzt werden, unter anderem für Benzin. Hinzu kämen Maut-Gebühren und mindestens sechs Hotel-Übernachtungen, die mit insgesamt rund 600 Euro veranschlagt werden. Für die Dienstzeit und Überstunden setzen die Experten weitere 4872 Euro an. Damit koste die Reise den Steuerzahler mindestens 9386 Euro, sagte Hauptgeschäftsführer Reiner Holznagel der Zeitung zufolge. Weitere Kosten, wie beispielsweise für den nach dem Diebstahl nötigen neuen Dienstwagen, seien nicht berücksichtigt.
Der Steuerzahlerbund bezweifele angesichts der Zahlen die Aussage der Ministerin, die kostengünstigste Variante gewählt zu haben, als sie ihren Dienstwagen mitsamt Fahrer in ihren Ferienort schickte, berichtet auch die "Neue Osnabrücker Zeitung". Schmidt habe in den vergangenen Jahren mehrfach ihren Dienstwagen in ihren Urlaubsort mitgenommen, eine konkrete Zahl sei aber nicht bekannt, schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Ministeriumssprecherin. Bei schon drei oder vier Urlaubsreisen wären auf Basis der Schätzung des Steuerzahlerbundes somit mehrere zehntausend Euro an Kosten angefallen.
Gesundheitsministerin Schmidt wies die Kritik an der Nutzung ihres Dienstwagens am Montagabend an der spanischen Costa Blanca zurück. Die Benutzung entspreche der Rechtslage und den Richtlinien, sagte sie am Rande einer Informationsveranstaltung für deutsche Senioren in Els Poblets nahe Denia. "Ich nutze den Dienstwagen dienstlich und ich nutze ihn privat. Wenn ich ihn privat nutze, wird sehr genau nach Fahrtenbuch abgerechnet und versteuert." Jeder, der Fragen habe, könne diese im Haushaltsausschuss beantwortet bekommen, und der Bundesrechnungshof könne jederzeit eine Wirtschaftsprüfung vornehmen.
Im vergangenen Jahr habe sie rund 6000 Kilometer privat abgerechnet. Sie handhabe das sehr genau, bekräftigte Schmidt. "In achteinhalb Jahren hat es nie eine einzige Beanstandung gegeben." Außerdem nehme sie auch im Urlaub dienstliche Termine wahr. Es sei günstiger, den Dienstwagen mitzubringen, als einen vor Ort in Spanien zu leihen. Sie habe immer einen Teil ihres Büros dabei und benötige stets den Zugang zum Computer, weil sich darin geschützte Daten befänden. Ihre Ausrüstung werde also immer hin und her transportiert.
Der Fall war bekanntgeworden, weil das Auto vor einer Woche in Schmidts Urlaubsort Denia nördlich von Alicante gestohlen wurde. Nach Polizeiangaben drangen die Täter durch eine unverschlossene Hintertür in das Haus ein, in dem Schmidts mitgereister Fahrer schlief. Die Ministerin zeigte sich erfreut, dass der Diebstahl für ihren Fahrer gewaltlos vonstatten gegangen und ihm nichts zugestoßen sei. Sie habe auch schon von anderen Fällen gehört, sagte Schmidt.
Die FDP verlangt bereits bis Mittwoch kommender Woche umfassende Auskunft der Gesundheitsministerin über die Dienstwagen-Angelegenheit. Als Mitglied des Bundestags- Haushaltsausschusses verlange der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin bis zum 5. August einen detaillierten Bericht zu dem Fall, berichtet die "Berliner Zeitung". In Koppelins "Berichtsanforderung" seien insgesamt 14 Fragen aufgeführt - etwa welche dienstlichen Termine Schmidt in Spanien hatte, ob ihr Ministerium einen Dienstwagen der deutschen Botschaft angefragt hat oder wie hoch die Gesamtkosten des Dienstwagen-Einsatzes sind. Nach dem Haushaltsrecht sei die Regierung gezwungen, derartige Berichte fristgerecht vorzulegen. Der Haushaltsausschuss selbst tagt erst wieder Ende August.
Auch der Bund der Steuerzahler will es jetzt genau wissen: "Jeder normale Mitarbeiter im öffentlichen Dienst muss zu Recht ein Kilometer-Entgelt bezahlen, wenn er die private Nutzung eines Dienstwagens genehmigt bekommt. Es ist nicht verständlich, warum diese Regelung nicht für Regierungsmitglieder gilt", kritisierte Verbandsgeschäftsführer Holznagel. "Hier muss dringend eine eindeutige Regelung gefunden werden, die für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen auch die private Belastung der Geldbeutel der Minister vorsieht."