In der Übersicht unten finden Sie die wichtigsten Begriffe - kurz und knapp erklärt.
Anlage AV (Steuererklärung)
Haben Sie eine private Altersvorsorge, die wie zum Beispiel die Riester-Rente steuerlich gefördert wird, müssen Sie bei der Steuererklärung unbedingt Anlage AV ausfüllen. Nur so können Sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.
AS-Fonds
AS-Fonds sind speziell für die Altersvorsorge konzipierte Fonds, für die schärfere gesetzliche Regelungen gelten als bei anderen Fonds. Sie werden allerdings nicht staatlich gefördert; es gibt keine Zulagen und keine Steuerersparnis. Weitere Informationen hier: Altersvorsorge mit Aktien
Basisrente
Sie ist besser als Rürup-Rente bekannt. Diese Form der privaten Altersvorsorge wird staatlich gefördert durch die Möglichkeit, die Eigenleistung steuerlich abzusetzen. Sie ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige interessant, die nicht in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Hier finden Sie weitere Infos zur Basis- bzw. Rürup-Rente.
Besteuerung, nachgelagerte
Seit 2005 wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt, d.h. Aufwendungen für die Altersvorsorge werden steuerfrei gestellt, die späteren Renten aber der Besteuerung unterworfen. Ab 2040 werden Einkünfte aus Renten zu 100 Prozent besteuert.
Betriebliche Alterversorgung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung zu bieten. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Modelle, die meisten fördert der Staat mit Steuervorteilen. Oft stellt die Betriebsrente die attraktivste Form der privaten Altersvorsorge dar, weil hier die Gebühren häufig niedriger ausfallen als beispielsweise bei Riester-Verträgen. Ausführliche Informationen hier: So funktioniert die Betriebsrente
Deutsche Rentenversicherung
Sie ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und verschickt beispielsweise die amtlichen Renteninformationsschreiben, die Auskunft über die zu erwartende gesetzliche Rente geben. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Eckrentner
Der Eckrentner ist ein theoretisches Konstrukt, das dazu dient, das aktuell durchschnittliche Rentenniveau zu ermitteln. Der (fiktive) Eckrentner hat mit Erreichen seines 65. Lebensjahrs 45 Jahre lang exakt das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten erzielt. 2013 hätte er einen Anspruch auf eine sogenannte "Standardrente" in Höhe von 1266,30 Euro brutto in den alten und 1158,30 Euro in den neuen Bundesländern gehabt.
Förderquote (Riester)
Im Zusammenhang mit Riester-Verträgen bezeichnet die Förderquote den Anteil der staatlichen Zulagen an der gesamten Sparleistung, die notwendig ist, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten. Tendenziell gilt: Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder, desto höher die Förderquote. Hier finden Sie weitere Infos und konkrete Beispielrechnungen.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Diese Riester-Variante empfehlen Bankberater und Versicherungsvertreter besonders gern - vor allem aus einem Grund: Hier fällt der Verdienst für die Anbieter besonders hoch aus (und damit auch die Provisionen für die Vermittler). Schlecht für die Kunden: Die Kosten und Gebühren sind unverhältnismäßig hoch. Auch die Renditen sind bei vielen Angeboten enttäuschend. In Tests fallen die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen regelmäßig durch. Tipp: Finger weg von derartigen Misch-Varianten, lieber auf "reinrassige" Formen setzen - also Fonds oder Versicherungen.
Garantiezins (Riester)
Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen ist immer eine konkrete Verzinsung auf den Sparanteil garantiert: Der Garantiezins (Fachjargon: Höchstrechnungszins) betrug bis Ende 2011 noch 2,25 Prozent jährlich. Seit 2012 garantieren die Anbieter bei neu abgeschlossenen Riester-Verträgen nur noch 1,75 Prozent Jahresverzinsung. Anfang 2015 wird der Garantiezins noch weiter auf 1,25 Prozent sinken. Für Riester-Fonds oder -Banksparen gilt dieser Satz ohnehin nicht.
Gesetzlicher Rentenanspruch
Wie hoch die individuelle gesetzliche Rente später einmal ausfallen wird, wird anhand einer festgelegten Formel berechnet - mehr dazu erfahren Sie hier.
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine Art Sozialhilfe für Rentner, die mit ihren Einkünften nicht das Existenzminimum erreichen.
Inflation
Inflation bezeichnet die Steigerung des allgemeinen Preisniveaus. Sie betrug in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland durchschnittlich knapp zwei Prozent. Diese Geldentwertung gilt es bei Prognosen über die künftige Rente zu beachten. Von beispielsweise 1000 Euro wird man sich in 30 Jahren nur rund halb so viel leisten können wie heute.
Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht bezeichnet die Möglichkeit, sich die Rente anstatt in monatlichen Beiträgen auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Bei der gesetzlichen Rente und vielen privaten Rentenversicherungen gibt es diese Option nicht oder nur eingeschränkt. Bei Riester-Anlagen kann man sich beispielsweise maximal 30 Prozent des Kapitals bei Renteneintritt auszahlen lassen.
Kinder-Zulage
Die Kinder-Zulage ist ein Teil der staatlichen Riester-Förderung. Die Zulagen betragen bis zu 185 Euro (Geburt des Kindes vor 2008) bzw. bis zu 300 Euro (Geburt ab 2008) pro Kind.
Mindestbeitrag (Riester)
Im Zusammenhang mit Riester-Renten sind zwei Bedeutungen geläufig. Gewöhnlich bezeichnet der Mindestbeitrag die Höhe der Eigenleistung, die man erbringen muss, um die maximalen staatlichen Zulagen zu erhalten. Dieser Betrag ist abhängig vom Einkommen des Sparers. Manchmal wird mit Mindestbeitrag aber auch die notwendige Eigenleistung gemeint, mit der man überhaupt staatliche Riester-Förderung bekommt. Die korrekte Bezeichnung dafür ist Sockelbetrag, und er ist eine feste Größe: 60 Euro im Jahr.
Nullrunde
Damit wegen der Inflation nicht ein realer Einkommensverlust stattfindet, müssten die Renten entsprechend angehoben werden. Geschieht dies nicht, spricht man von Nullrunde.
Rentengarantiezeit (Riester)
Bei privaten Rentenversicherungen, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Verstirbt der Rentner vor Ablauf der Garantiezeit, wird seinen Erben für die restliche Zeit die Rente ausbezahlt. Für die Vereinbarung fallen Gebühren an. Ohne Vereinbarung allerdings gehen die Erben im vorzeitigen Todesfall komplett leer aus. Das ist auch der Fall, wenn der Versicherte nach Ablauf der Rentengarantiezeit verstirbt.
Renteninformationsschreiben
Das Renteninformationsschreiben informiert über die erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und gibt Prognosen darüber ab, wie hoch voraussichtlich die gesetzliche Rente später einmal ausfallen wird. Weitere Infos hier.
Rentenformel
Mit Hilfe der Rentenformel wird der Anspruch der gesetzlichen Rente errechnet. Die Formel setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, entscheidend sind vor allem die Höhe der geleisteten Pflichtbeiträge und die Dauer der Einzahlungen. Wie sich der Anspruch genau errechnet, erfahren Sie hier.
Rentenwert
Der Rentenwert entspricht der aktuellen monatlichen Rente, die gezahlt würde, wenn man ein Jahr lang die Beiträge für einen Durchschnittslohn gezahlt hätte. Die Bundesregierung legt jeweils zum Juli eines jeden Jahres den aktuellen Rentenwert fest. Seit Juli 2013 gelten folgende Rentenwerte: 28,14 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern 25,74 Euro.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Zur Wahl stehen unterschiedliche Varianten wie das Fonds- oder Banksparen. Die staatliche Förderung setzt sich aus möglichen Steuerersparnissen und direkten Zulagen zusammen. Die wichtigsten Fakten auf einem Blick: So funktioniert die Riester-Rente
Riester-Banksparen
Diese Riester-Variante ist vor allem für ältere Einsteiger (ab 45 Jahre) geeignet. Die Beträge fließen auf ein Sparkonto, die Verzinsung richtet sich mehr oder weniger nach dem allgemeinen Zinsniveau. Beim Banksparen fallen geringere Gebühren an als beim Fondssparen oder bei einer Riester-Rentenversicherung. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier.
Riester-Fondssparen
Diese Riester-Variante ist vor allem für jüngere Einsteiger (bis 40 Jahre) geeignet. Die Beträge werden überwiegend in Fonds investiert. Bei einer langen Vertragslaufzeit von mehreren Jahrzehnten sind hier höhere Renditen möglich. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier.
Riester-Rentenversicherung
Diese Riester-Variante ist für 40- bis 45-jährige Einsteiger geeignet. Es gibt derzeit auf den Sparanteil einen garantierten Mindestzins von 1,75 Prozent für Neuverträge. Anfang 2015 soll der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Allerdings hat die Versicherungsvariante oft einige Nachteile, unter anderem hohe Kosten, komplizierte Erbregelungen, schwierige Anbieter-Wechsel. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier.
Rürup-Rente
Sie ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler lohnen kann, da diese keinen Riester-Vertrag abschließen dürfen. Die Aufwendungen für die Rürup-Rente, die auch als Basis-Rente bezeichnet wird, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier.
Sockelbetrag (Riester)
Der Sockelbetrag bezeichnet den Eigenbetrag, den Sparer mindestens leisten müssen, um staatliche Zulagen zu erhalten. Er beträgt 60 Euro im Jahr. (siehe auch: Mindestbeitrag)
Versicherungsfreiheit
Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer einer Versicherungspflicht, müssen also Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Davon allerdings gibt es etliche Ausnahmen, wie zum Beispiel für geringfügig Beschäftigte. Bei ihnen herrscht Versicherungsfreiheit; sie können auf diese aber freiwillig verzichten, um sich beispielsweise die Vorzüge eines Riester-Vertrags zu sichern.
Wohn-Riester
Der sogenannte Wohn-Riester soll die Eigenheim-Finanzierung unterstützen. Die Bedingungen, um die staatliche Förderung für eine Immobilie zu nutzen, sind allerdings recht kompliziert. Diese Riester-Variante kann sich lohnen - aber nicht für jeden. Mehr Informationen dazu hier.