
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Das bestätigte auch das Bundesarbeitsgericht. Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter einer Kollegin auf den Hintern geschlagen - dafür wurde er abgemahnt. Danach äußerte er sich innerhalb eines Jahres noch vier Mal sexuell über Kolleginnen und wurde entlassen (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 – 2 AZR 323/10).
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