
Diebstahl oder Betrug im Job
Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug zulasten des Arbeitgebers kann eine Abmahnung zur Folge haben oder sogar die fristlose Kündigung. Allerdings muss auch auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. So sorgte der "Fall Emmely" 2010 für Schlagzeilen, in dem eine Kassiererin wegen eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro rausgeschmissen wurde. Das Bundesarbeitsgericht erklärte dies für unwirksam.
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