
Chef beleidigen
Wer seinen Chef beleidigt, riskiert die Kündigung. Da reicht es auch schon aus, den Vorgesetzten mit einem Emoticon in den sozialen Netzwerken zu verunglimpfen. Im konkreten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 5/16) wurde die fristlose Kündigung aber zur Abmahnung abgeschwächt. Der Mitarbeiter sei sich nicht über die Tragweite im Klaren gewesen. Er habe seit 16 Jahren im Unternehmen gearbeitet, sei zu 20 Prozent behindert, müsse ein Kind und eine demente Großmutter versorgen.
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