
Arbeitszeitbetrug im Job
Angestellte, die ihrem Chef Arbeitszeit vorgaukeln, obwohl sie einfach nur die Stechuhr austricksen, können meist fristlos entlassen werden (BAG, Urteil vom 9. Juni 2011, Az. 2 AZR 381/10). Wer seinen Kollegen bittet, mitzustempeln, riskiert seinen Arbeitsplatz.
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