
Private Nutzung von PC oder Internet
Untersagt die Firma die private Nutzung des PC oder verbietet private Mails, sollten Mitarbeiter sich daran halten. Denn ein Verstoß rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung, auch ohne Abmahnung (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2010, Az. 12 SA 875/09). Der fristlose Rauswurf droht, wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit Raubkopien auf dem Firmenrechner erstellen. Allerdings muss die Firma dies nachweisen - ohne eine Schnüffelsoftware zu nutzen. Die wäre nämlich illegal (LAG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2016, Az. 16 Sa 1711/15).
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