
Spontan Urlaub nehmen
Wer spontan Urlaub nimmt, muss mit der Kündigung rechnen. Das entschied jüngst das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Im konkreten Fall war eine Frau ohne Genehmigung des Arbeitgebers spontan nach Mallorca in den Urlaub geflogen und hatte dies nach ihrem Dienstbeginn mitgeteilt. Man traf sich vor Gericht. Die Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung und eine Abfindung (AZ. 8 Sa 87/18).
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