
Angedrohtes Krankmachen
Droht ein gesunder Arbeitnehmer seinem Chef mit vorsätzlichem Krankfeiern, um Urlaub durchzudrücken, stellt dies einen möglichen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (BAG, Urteil vom 12. März 2009, Az. 2 AZR 251/07).
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