Bankgeschäft

Artikel zu: Bankgeschäft

Nutzer am Laptop und Handy

Anteil der Nutzer von Online-Banking seit 2015 stark gestiegen

Der Anteil der Bankkundinnen und -kunden, die ihre Bankgeschäfte überwiegend online erledigen, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im vergangenen Jahr waren es 67 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland - zehn Jahre zuvor nur 49 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Im EU-Vergleich lagen die Deutschen damit im Mittelfeld.
Älterer Mensch mit Smartphone

Senioren-Union fordert "Recht auf analoges Leben"

Die Senioren-Union hat ein "Recht auf analoges Leben" gefordert. Behördengänge, Bankgeschäfte und Teilhabe im Alltag müssten auch ohne Internetzugang weiterhin für alle möglich sein, erklärt der kommissarische Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Helge Benda, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben).
Ihor Kolomojskyj

Ukrainer wegen Veruntreuung von 1,9 Milliarden Euro schuldig gesprochen

Der ukrainische Milliardär Ihor Kolomojskyj und ein Geschäftspartner sind in Großbritannien wegen der Veruntreuung von 1,9 Milliarden Euro bei Bankgeschäften schuldig gesprochen worden. Die beiden Männer müssten die Bank für den entstandenen Schaden entschädigen, urteilte ein Gericht in London am Mittwoch. Die genaue Entschädigungssumme muss noch bestimmt werden. 
Online-Banking: Das ändert sich ab dem 14. September

TAN-Listen auf Papier verboten Online-Banking: Das ändert sich ab dem 14. September



Wer per Internet bezahlt oder Bankgeschäfte erledigt, muss sich auf Änderungen einstellen. Grund ist die EU-Richtlinie PSD2. Das PSD steht für "Payment Services Directive", also Zahlungsdienste-Richtlinie. Sie wird in zwei Stufen umgesetzt. Die erste ist in Deutschland schon seit dem 13.1.2018 in Kraft, die zweite startet am 14. September. Was bedeutet das für Bankkunden? Vor allem zwei Dinge: Ein  komplizierterer Login und neue Zahlungsdienstleistungen. Ab dem 14. September ist eine 2-Faktor-Authentifizierung vorgeschrieben. Die Kombination aus Login und Passwort reicht also nicht mehr. Es müssen mindestens zwei Merkmale aus den folgenden Kategorien verwendet werden:
  • Wissen (PIN oder Passwort)
  • Besitz (Handy, Karte, TAN-Generator)
  • Inhärenz (Fingerabdruck, Iris-Scan)
Auc  die iTAN-Listen auf Papier sind dann verboten. Kunden müssen auf neuere Verfahren wie etwa TAN-Generatoren umsteigen. Zum zweiten verlieren die Banken ihr Monopol auf Kontoinformationen. Kunden können den Zugriff auf ihre Konten für Serviceanbieter ihrer Wahl freigeben. So kann beispielsweise ein Zahlungsdienstleister den Bezahlungsvorgang direkt auslösen, ohne Umweg über die Bank. Oder ein Dienstleister sammelt Informationen von mehreren Konten und bereitet sie für den Kunden gebündelt auf. Ziele der Richtlinie sind laut EU:
  • die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen
  • den Verbraucherschutz zu stärken
  • Innovationen zu fördern und
  • den Wettbewerb im Markt zu steigern