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6. Juli 2007, 12:16 Uhr

Nur nüchtern ans Steuer

Wer seine Fahrprüfung mit einem Bierchen feiern will, muss danach zu Fuß gehen: Der Bundesrat hat beschlossen, dass für Fahranfänger die ersten zwei Jahre die Null-Promille-Grenze gilt. Auch Fahrer unter 21 Jahren sollten lieber Wasser trinken.

0,00 Promille heisst es nun für frisch gebackene Führerscheininhaber© Jens Wolf/DPA

Für Fahranfänger gilt künftig in den ersten zwei Jahren am Steuer eine absolutes Alkoholverbot. Der Bundesrat ließ am Freitag ein Gesetz passieren, dass außerdem eine Null-Promille-Grenze für alle Fahrer unter 21 Jahren vorsieht. Bei Verstößen sind eine Strafe von 125 Euro, zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei, ein Schulungsseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre vorgesehen. Dies soll der hohen Zahl schwerer Unfälle entgegenwirken, die von alkoholisierten Fahranfängern ausgelöst werden.

Außerdem stimmte die Länderkammer einem Gesetz zum besseren Schutz vor dem Passivrauchen zu. Damit wird ab September das Rauchen in den Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und auf Bahnhöfen verboten. Zudem dürfen Jugendliche ab Herbst nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen. Der Verkauf von Tabak an unter 18-Jährige wird verboten. Bisher lag die Altersgrenze bei 16 Jahren.

Reuters
 
 
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