Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern sind nur teilweise für illegale Downloads ihrer Kinder verantwortlich. Doch wie kann man sich schützen? Was ist erlaubt, was verboten? Ein Überblick. Von Christoph Fröhlich
Ein Knopfdruck genügt, um ganze Musikalben, Kinofilme, Serienstaffeln und Videospiele herunterzuladen. Tausendfach rauschen geschützte Werke durch deutsche Datenleitungen, doch der vermeintlich kostenlose Download in Tauschbörsen bleibt oft nicht ohne Folgen: Mehr als 700.000 Abmahnungen wurden nach Angaben des Justizministeriums allein im vergangenen Jahr verschickt.
Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof für Aufsehen: Eltern müssen nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag und hoben damit die Urteile der Vorinstanzen auf. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Doch was ist erlaubt, was verboten? Verhindern Firewalls und Antivirenprogramme wirklich illegale Tauschbörsendownloads? Und wie steht es um One-Click-Hoster wie Rapidshare, Netload und Co.? Die wichtigsten Fragen und Antworten: