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15. April 2010, 13:28 Uhr

"Ossis" sind kein eigener Volksstamm

Gabriele S. war der Auffassung, dass Ostdeutsche eine eigene ethnische Herkunft haben. Nein, urteilte das Arbeitsgericht Stuttgart. Die Absage einer Firma mit dem Vermerk "Minus-Ossi" muss die Klägerin hinnehmen, er fällt nicht unter die verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.

Ossi, Arbeitsgericht, Ethnie, Stuttgart, Antidiskriminierungsgesetz

"(-) Ossi": Der Hinweis fällt nicht unter die verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft© Picture-Alliance

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage einer Frau, die angeblich wegen ihrer ostdeutschen Herkunft bei einer Bewerbung abgelehnt wurde, zurückgewiesen. Der Vermerk "Ossi" auf Bewerbungsunterlagen könne zwar als diskriminierend angesehen werden. Da Ostdeutsche aber keine eigene ethnische Gruppe seien, habe die Klägerin auch keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, entschied das Gericht am Donnerstag.

Der Anwalt der Klägerin, Wolfgang Nau, zeigte sich enttäuscht und erwägt, Berufung einzulegen. Gabriele S., die bereits vor der Wende aus Ost-Berlin in den Westen übergesiedelt war, hatte sich bei einem Stuttgarter Betrieb um eine Stelle als Buchhalterin beworben. Ihre Bewerbungsmappe bekam sie jedoch mit dem handschriftlichen Vermerk "(-) Ossi" und "DDR" zurück. Die 49-Jährige fühlte sich diskriminiert und forderte eine Entschädigung von 4800 Euro.

Ihr Anwalt berief sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wonach etwa im Berufsleben "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft (...) zu verhindern oder zu beseitigen sind." Für Nau steht außer Frage, dass auch Ostdeutsche jeweils eigenen ethnischen "Stämmen" zugehören, wie etwa in Westdeutschland die Ostfriesen, Bayern oder Schwaben. Sie hätten durch Sprache, Bräuche, Kultur und Küche ein eigenes Zugehörigkeitsgefühl entwickelt, mit dem sie sich von anderen Gruppen abgrenzen, argumentiert der Anwalt.

Dem folgte das Gericht nun jedoch nicht. Die Bezeichnung "Ossi" könne zwar diskriminierend gemeint sein und so empfunden werden. Sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. Selbst wenn davon ausgegangen werde, dass mit dem Begriff "Ethnie" Populationen von Menschen beschrieben werden, die durch ihre Herkunft, ihre Geschichte, ihre Kultur, durch ihre Verbindung zu einem spezifischen Territorium und durch ein geteiltes Gefühl der Solidarität verbunden sind, so werde die Bezeichnung "Ossi" nicht dem Begriff der Ethnie als Gesamtgefüge dieser Elemente gerecht.

Die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft kann sich laut Gericht zwar in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den "Ossis" aber an diesen Merkmalen, zumal die DDR nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, eine von der Bundesrepublik unterschiedliche Entwicklung genommen habe.

AFP
 
 
KOMMENTARE (8 von 8)
 
Administrator (15.04.2010, 16:14 Uhr)
Liebe User,
wir schließen die Debatte, da eine sachliche Diskussion an dieser Stelle offensichtlich nicht möglich ist. Außerdem haben wir haben an dieser Stelle einige unsachliche Kommentare und Antworten darauf gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre stern.de-Admins
marihuhna (15.04.2010, 16:00 Uhr)
Nicht Ossi, ESBZler!
Ossi ist ja auch keine schöne Bezeichnung, da trifft Ehemalige Sowjetisch Besetzte Zoneler es deutlich besser. Es ist nur schön das dem Abzockversuch dieser guten Frau ein Riegel vorgeschoben worden ist. Ob ich in meiner Firma Sächsisch hören möchte bleibt immer noch mir überlassen. Soweit sollte die Freiheit in D doch noch gehen.
also_ne... (15.04.2010, 15:45 Uhr)
@ Preston
Bis zu Ihrem Kommentar war hier nichts in Richtung Krawall zu lesen!
Kommentar schreiben und die Vorposter gleich mal als Chauvinisten und Rassisten hin stellen und im gleichen Atemzug behaupten hier wären andere auf Krawall aus?!
Großes Kino... echt großes Kino!
annotator (15.04.2010, 15:38 Uhr)
@Preston
100% Zustimmung.

@Stern admins, bitte schließen Sie diese Diskussion. Das Ergebnis ist absehbar...
annotator (15.04.2010, 15:36 Uhr)
Wenn ich diese Kommentare lese..
...wird mir einfach nur schlecht.
Das diese Klage überflüssig ist, ist nicht nur der Dame, sondern auch dem potentiellen Arbeitgeber auf die Fahnen zu schreiben.

Übrigens ist diese Frau, wenngleich Ossi, KEIN Hartz4 Empfänger, sondern hat sich aus einem damals und jetzt bestehenden Arbeitsvertrag bei der Firma beworben. Damit trägt sie die Kosten selbst.

Basierend auf den hier zu lesenden Kommentaren ist eine wirkliche Wiedervereinigung auch in 100 Jahren illusorisch.

@Buureremmel, auch im Westen gibt es "Nehmis" und im Osten "Gebies", schade das dies immer wieder bewusst ausgeblendet wird.
Preston (15.04.2010, 15:35 Uhr)
die Aktendeckelnotiz war diskrimierend, was hier abläuft
- ist nur noch Rassismus, unterste Schublade.
Da geifern Leute, die am liebsten über Frauen generell (als Schlampen und Emanzen) und Ausländer (Polen oder Russen) herziehen würden.
Warum der STERN hier die Diskussion zuläßt - und zu anderen (wichtigen) Themen nicht, bleibt mir ein Rätsel.
Lust am Krawall?
SpringbokCT (15.04.2010, 15:06 Uhr)
> Buureremmel
... sehr gut, 100 Punkte
Hamskibamski (15.04.2010, 14:43 Uhr)
Ossi oder Wessi, alles das gleiche. Steck sie in einen Sack und hau drauf, triffste immer den Richtigen. :-)
Was sollen denn die Bayern sagen, die heissen in NRW Schluchtenschei..er. :-)

Also liebe Ossis, legt bitte nicht alles auf die Goldwage.
Und denkt dran, Frau Honecker bekommt bald ihren Bausparvertrag ausbezahlt und ruck zuck ist die Mauer wieder oben. ( Bitte letzten Satz nicht so ernst nehmen. )
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