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14. Januar 2008, 10:08 Uhr

Pleiten, Pech und Polizeischelte

Im Prozess um den brutalen Überfall auf Halberstädter Theaterschauspieler sind Opfer und Täter zumindest für kurze Zeit in den Hintergrund getreten. Das Gericht und die Öffentlichkeit beschäftigen sich stattdessen mit den Pannen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Von Lars Radau, Halberstadt

Die Richter Holger Selig und Gabriele Bunzendahl stehen in Halberstadt einem teils chaotischen Prozess vor© Jan Wolf/DPA

Laut und kalt pfeift der Wind um den vierstöckigen Plattenbau am Rand von Halberstadt. Seinen Mietern weht er zurzeit eisig ins Gesicht: In der obersten Etage, mit Blick auf Bahngleise und eine Wurstfabrik, residiert die Staatsanwaltschaft des Harzstädtchens. Behördenleiter Helmut Windweh hat derzeit alle Hände voll zu tun, Schadensbegrenzung zu betreiben. "Keine Frage: Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen", gibt der Oberstaatsanwalt offen zu. Ein Fehler, der um ein Haar den bundesweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Prozess um den brutalen Überfall auf Ensemblemitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters zum Platzen gebracht hätte.

Die Schauspieler und Tänzer waren im Juni vor der Halberstädter Kneipe "Spucknapf" von Rechtsradikalen überfallen und zusammengeschlagen worden, seit Oktober verhandelt das zuständige erweiterte Schöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt gegen vier der möglicherweise bis zu zehn Täter.

Neue Ermittlungsakten aufgetaucht

Am vergangenen Mittwoch tauchte plötzlich ein weiterer Ordner mit Ermittlungsakten beim Gericht auf - eingereicht von der Staatsanwaltschaft. Er enthielt unter anderem unmittelbar nach dem Überfall erstellte Tatortfotos, Protokolle von polizeilichen Zeugenvernehmungen und Lichtbildvorlagen, die Auswertung von am Tatort gefundenen Blut- und Speichelspuren sowie Handydaten eines der vier Angeklagten. Alle darin enthaltenen Informationen waren dem Gericht als auch der Verteidigung bislang unbekannt.

Die Akten waren fälschlicherweise in einem zweiten Ermittlungsverfahren gegen fünf weitere mögliche Tatverdächtigte gelandet. Dass er überhaupt ans Tageslicht kam, ist allein einem glücklichen Zufall zu verdanken: Eher beiläufig hatten Polizeibeamte Ende Dezember im Gespräch mit Staatsanwalt Sehorsch erwähnt, dass es noch weiteres Material gebe.

Dünne Beweislage und widersprüchliche Aussagen

Entscheidend für den Prozess sind die neuen Erkenntnisse nicht, da sind sich alle Verfahrensbeteiligte einig. Schon im Vorhinein war klar, dass der noch bis Ende Mai terminierte Prozess "im Grunde gelaufen" ist. Zumindest, was die unmittelbare Schlägerei betrifft: Während Christian W., der wie die drei anderen Angeklagten der Neonazi-Szene der Harzstadt zugerechnet wird, seinen Anwalt gleich zu Beginn des Prozesses hatte einräumen lassen, dass er sich von einer Äußerung der Schauspieler provoziert gefühlt und zugeschlagen habe, gibt es gegen die Mitangeklagten Tobias L., David O. und Stephan L nach wie vor nicht einen handfesten Beweis.

Die Aussage W.´s, er habe seine drei Kumpane im Getümmel des "Gerangels" wahrgenommen und sie seien "aufgeregt" gewesen, hatte zwar zunächst ausgereicht, die 22 bis 29-Jährigen in Untersuchungshaft zu nehmen. Anfang Dezember hatte das Gericht die Haftbefehle aber wieder aufgehoben, weil "kein dringender Tatverdacht" bestehe. Angesichts der dünnen Beweislage und der teilweise widersprüchlichen Zeugenaussagen der Theaterschauspieler werde "nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge" wohl auch die Staatsanwaltschaft Freisprüche für Tobias L., David O. und Stephan L. beantragen, sagt Helmut Windweh. Daran ändert wohl auch der jetzt aufgetauchte Ordner nichts.

Druck aus dem Justizministerium

Peinlich für die Staatsanwaltschaft ist es aber allemal. Sowohl Behördenchef Windweh als auch die direkt mit dem Fall betrauten Staatsanwälte Harald Sehorsch und Bodo Mattstedt machen keinen Hehl daraus, dass sie mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht wirklich glücklich sind. Die Ermittler standen von Anfang an unter erheblichem Druck: Bereits kurz nach dem Überfall hatte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) betont, bei rechtradikalen Übergriffen dürfe es "null Toleranz" geben, Täter sollten nach Möglichkeit im beschleunigten Verfahren verurteilt werden. Entsprechend schnell hatten die Halberstädter Staatsanwälte die Verdächtigen verhaften lassen und die Anklageschrift fertig gestellt.

Jetzt fällt ihnen die überhastete Ermittlung und die vorschnellen Entscheidungen wieder auf die Füße: Basierend auf den Aussagen Christian W.´s leitete Windwehs Behörde im Dezember, der erste Prozess lief schon seit Monaten, ein zweites Ermittlungsverfahren gegen fünf weitere mögliche Tatbeteiligte ein. Dabei handelt es sich um vier weitere Neonazis aus Halberstadt und einen ebenfalls einschlägig in Erscheinung getretenen Jugendlichen aus dem Nachbarort Aschersleben, den auch eine der überfallenen Schauspielerinnen am Tatort gesehen haben will. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen will sich Helmut Windweh nicht äußern. In den Akten des Verfahrens landete aber der Ordner, der jetzt vor Gericht für Aufregung sorgte.

Opferberatung spricht von "Verhöhnung der Opfer"

Auch wenn Helmut Windweh betont, dass der Inhalt der gefundenen Akte "nichts Wesentliches an den hinlänglich bekannten Erkenntnissen" ändere und vor "vorschneller Polizeischelte" warnt - es liegt auf der Hand, dass sich die kommenden Prozesstage genau diesem Schwerpunkt widmen werden. Denn sowohl für die Anwälte der verprügelten Schauspieler als auch für die Mobile Opferberatung, die in Sachsen-Anhalt Opfer rechtsextremer Übergriffe betreut und auch das Theaterensemble seit der Tat sehr eng begleitet, steht fest, dass sich die "Kette der Polizeipannen nahtlos fortsetzt".

Der Vorfall sei eine weitere "Verhöhnung der Opfer des Neonaziangriffs und der Justiz", sagte die Nebenklage-Anwältin Frauke Steuber. Bereits unmittelbar nach dem Überfall hatten Polizeibeamte den später geständigen Christian W. in der Nähe des Tatorts aufgegriffen, nach kurzer Befragung aber wieder laufen gelassen. Ein interner Untersuchungsbericht der Polizei hatte zudem von einem "Gesamtversagen" der am Überfallabend eingesetzten Einsatzkräfte gesprochen, die Halberstädter Polizeipräsidentin hatte einen Dienstgruppenleiter strafversetzt und sich bei den Schauspielern entschuldigt.

Die Staatsanwälte indes, die unisono betonen, den im ARD-Magazin "Kontraste" präsentierten Untersuchungsbericht nicht zu kennen, wollen sich "auch weiterhin" ihr "eigenes Bild" machen, betont Helmut Windweh. Die ursprünglich für diesen Mittwoch vorgesehene Zeugenbefragung der beteiligten Halberstädter Polizisten ist nach dem Akten-Desaster zunächst verschoben worden. Richter Holger Selig will zuvor noch Zeugen vernehmen, die er am vergangenen Mittwoch wieder nach Hause schicken musste.

Von Lars Radau, Halberstadt
 
 
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Halberstadt Pech Prozeß Tatort Überfall
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Nobilitatis (14.01.2008, 17:23 Uhr)
Warum
Fall Marco? Das hat doch nun wirklich nichts miteinander zu tun. Da müsste man doch eher über die nationalistischen Mörder in der Türkei sprechen, oder?
Hier haben wir wohl eher das Problem, dass "rechtsradikal" ein Etikett ist, welches zu ganz besonderem Aktionismus führt. Egal, ob, wie hier, eine Schauspielerin Skinheads provoziert, sie "schwul" schimpft, oder andernorts ein Mädchen behauptet, Neonazis hätten ein kleines Kind bedroht und ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt, oder - auch ein bekannter Fall - BILD glaubt, Neonazis hätten einen kleinen Jungen im Freibad ertränkt ...
Gemeinsamkeit ist, dass es sofort zur Verurteilung kommt, ohne dass jemand mal unvoreingenommen die Fakten prüft. Diesen Vorwurf müssen wir uns machen.
Übrigens: Im Kontrast dazu wird bei linksradikaler Gewalt diskutiert, ob das denn wirklich so schlimm sei ...
Alex64 (14.01.2008, 13:40 Uhr)
Zunächst
... sollte man lernen, zwischen Exekutive und Judicative zu unterscheiden, lieber muhtesem.
Ähnlich wie zunächst im Falle Marco wurden hier Fehler seitens der Exekutive bei den Ermittlungen begangen - warum sollte man das nicht zugeben können? Zumindest ich fühle mich da in meinem "deutschen Nationalstolz" nicht betroffen ...
Und zumindest das zuständige Gericht in Deutschland ist soweit neutral und selbstständig, dass es sich von der entsprechenden Medien- und Öffentlichkeitshetze gegen "rechte Gewalt" (die ja auch in meiner Sicht so manchesmal ihre Berechtigung hat)nicht beeinflussen lässt und die bereits verhängte Untersuchungshaft gegen die eventuellen Mittäter wieder aufgehoben hat, nachdem sich die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verhaftung herausgestellt hat. War das türkische Gericht dazu ebenfalls in der Lage? Und hatte es in gut 8 Monaten mit mehr als einer Aussage des Betroffenen selbst, des eventuellen Opfers und zwei Gutachten zu "kämpfen"??
shine (14.01.2008, 13:32 Uhr)
Re: Fall Marco
Genaus das ist mir gerade auch durch den Kopf gegangen... Ist die deutsche Justiz wohl auch noch nicht "reif für Europa" ?? ;)
muhtesem1 (14.01.2008, 13:24 Uhr)
na, wo bleiben jetzt die allgescheiten ....
...sachsenheini,mumpfelin und co, die über die türkische justiz herzogen im fall marco??? hahahahaha
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