Steuerermittlung
Grünen-Chef Banaszak: Ermittlungen wegen Zweitwohnungsteuer

Felix Banaszak, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen
Felix Banaszak, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen
© Shireen Broszies / DPA

Debattieren Sie mit!

  • Mit stern-Account aktiv an allen Debatten teilnehmen und kommentieren.
Jetzt registrieren
Grünen-Vorsitzender Felix Banaszak hat mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Grund sind Ermittlungen wegen zu wenig gezahlter Zweitwohnsitzsteuer. Banaszak will kooperieren.

Gegen Grünen-Chef Felix Banaszak ermittelt die Staatsanwaltschaft. Das teilte er der Nachrichtenagentur DPA in Berlin mit. Der Politiker hat nach eigenen Angaben nach mehreren Umzügen innerhalb der Hauptstadt vergessen, seine Angaben zur Zweitwohnung beim Finanzamt in Berlin zu aktualisieren – und damit auch seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt. Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern.

Felix Banaszak sichert volle Kooperation zu

„Wer öffentliche Verantwortung trägt, muss die eigenen Angelegenheiten in Ordnung halten. Das habe ich nicht ausreichend getan und bedaure diesen Fehler ausdrücklich“, erklärte Banaszak. „Ich kooperiere vollumfänglich bei der Klärung und habe alle erforderlichen Angaben und Unterlagen unverzüglich über meinen Rechtsanwalt nachgereicht.“

Der Grünen-Vorsitzende sicherte zu, die ausstehenden Beträge unverzüglich nachzuzahlen, sobald die Nachforderungen festgesetzt seien. Die sogenannte Zweitwohnungsteuer beträgt nach Angaben des Lands Berlin 15 Prozent der Nettokaltmiete für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2019. Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2025 liege der Satz bei 20 Prozent der Nettokaltmiete. 

Erstwohnsitz in Duisburg

Banaszaks Erstwohnsitz liegt nach Parteiangaben in seinem Wahlkreis und Geburtsort Duisburg. Der 36-Jährige gehört seit 2021 dem Bundestag an. Seit November 2024 teilt er sich den Vorsitz der Grünen mit Franziska Brantner. 

Nach Parteiangaben erfuhr Banaszak kürzlich von den Ermittlungen gegen ihn. Für Abgeordnete gilt grundsätzlich Immunität, dies soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete gilt zwar eine generelle Genehmigung, die Bundestagspräsidentin muss aber informiert werden. Eventuelle weitere rechtliche Schritte wie etwa Durchsuchungen müsste das Plenum genehmigen.

DPA
rw

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos