Ein Kieferchirurg will weniger Miete zahlen, doch der Eigentümer will nicht verhandeln. Also versucht der Arzt seinen Arbeitsplatz zu verkaufen. Am Ende sieht er keinen anderen Ausweg, als die Praxis in die Luft zu sprengen. Von Uta Eisenhardt

Weil seine Praxis aufgelöst werden sollte, sprengte ein Kieferchirurg sie kurzerhand in die Luft© Oliver lang/DDP
Es war eine warme Sommernacht. Im Rückspiegel sah Dr. Dr. Joachim Landgrebe*, wie das Blut an seinem Kopf herunter lief. Allmählich begannen die Brandverletzungen an seinen Händen zu schmerzen. Der Kieferchirurg fühlte sich ausgebrannt und leer. "Ich war wie im Vakuum", sagt der 60-Jährige, der seine Praxis in die Luft sprengte.
Kaum drei Monate später findet der Prozess gegen den sportlichen, schnauzbärtigen Mann statt. Es werden viele Fotos und Tatort-Skizzen am Richtertisch betrachtet. Dann steht Landgrebe dort mit schlaff herunterhängenden Armen - wie ein geprügeltes Kind. Es gibt aber auch den trotzigen Landgrebe, der mit nach oben gerecktem Kinn zwischen seinen beiden Verteidigern sitzt.
Die Geschichte beginnt mit einer Kündigung. Der Arzt schickte sie an seinen Vermieter, "weil ich erreichen wollte, dass sich der Mietzins für die Praxis ändert." Der Schachzug wurde zum Schachmatt, denn der Empfänger war froh, den unbequemen Mieter loszuwerden, der mit all seinen Nachbarn im Streit lag: So soll er eine Steuerberaterin im gemeinsam genutzten Aufgang eingeschlossen und die unter seiner Praxis befindliche Rechtsanwaltskanzlei mit Wasserschäden geärgert haben. Eine Videokamera filmte ihn, als er im Parkhaus das Auto eines Allgemeinmediziners zerkratzte.
Der Vermieter ließ sich auch nicht durch Briefe erweichen, in denen ihm der Kieferchirurg drohend mitteilte, der würde versuchen, "seine Lebens-Arbeits-Leistung zu vernichten". Erfolglos bemühte sich der Arzt um andere Räume, schließlich bot er seine Praxis zum Verkauf. Kurz vor Ende seines Mietverhältnisses im Dezember 2008 schien ihm dieser zu glücken. Ein Kieferchirurg aus der Schweiz wollte die Praxis für 250.000 Euro kaufen und zahlte 10.000 Franken an.
Für die Übergabe erwirkte der gekündigte Praxisinhaber einen Aufschub bis Juni 2009. Doch zwei, drei Monate nach Abschluss des Vorvertrages sagte der Schweizer ab: Dessen Bank hätte bei der Ärztekammer die Patientenzahlen geprüft und die Praxis für unrentabel gehalten. Er fühle sich nun getäuscht in den Angaben zum wirtschaftlichen Ertrag der Praxis. Tatsächlich seien immer weniger Patienten gekommen, bestätigt Landgrebes einzige Mitarbeiterin vor Gericht: Es könne daran gelegen haben, dass ihr Chef zu seinen Patienten "ruppig und grob" war.
Landgrebe beharrte auf der Vereinbarung mit seinem Vertragspartner aus der Schweiz. Anwälte sollten die Angelegenheit klären, doch dem Praxisverkäufer lief die Zeit davon. Bis zuletzt hoffte er auf das Einlenken des Vermieters. Er wollte das drohende Ende nicht wahrhaben. So bestellte er zur Verwunderung seiner Mitarbeiterin über den Auszugstermin hinaus noch Patienten in die Praxis.
Hoffnung keimte auf, als sich in der letzten Woche plötzlich ein weiterer Interessent, ein Zahnarzt meldete. Doch der Kieferchirurg konnte sich mit diesem weder über den Preis einigen noch ihm die Weiterführung des Mietvertrages garantieren. "Es müsste eigentlich gehen", soll der Anwalt des Vermieters gesagt haben. "Das ist keine Grundlage, um eine Praxis zu betreiben", sagt der Interessent. Am Donnerstag, den 25. Juni 2009 erklärte er die Verhandlungen für gescheitert.
Am nächsten Tag, dem letzten als Mieter seiner Praxis, besprach Landgrebe mit einer Firma die Modalitäten für die Einlagerung seines Mobiliars. Dann schrieb er seiner einzigen Angestellten die Kündigung und ein Arbeitszeugnis. Anschließend schaffte er einige persönliche Gegenstände aus der Praxis, die er laut Videoaufzeichnung um 16.27 Uhr verließ.
Den Freitagabend verbrachte der Single vor dem Fernseher: Abendschau, Krimi, anschließend noch eine Talkshow. Ab 22.30 Uhr erfasste ihn ein zunehmende Unruhe: "Mir wurde klar, dass die Praxis, die ich jahrelang mit hohem Engagement aufgebaut hatte, in Containern verschwinden sollte." Er versuchte, die bedrückende Situation mit Beruhigungstabletten zu bekämpfen. Alle halbe Stunde nahm er eine, sechs Stück insgesamt.
Die erhoffte Wirkung blieb aus. Gegen ein Uhr nachts hielt er die Situation nicht mehr aus. "Wenn das, was ich in einem Jahrzehnt geschaffen habe, verschwinden muss, kann ich mich auch selbst auslöschen", habe er gedacht. Er ging in den Keller und holte drei Kanister Benzin: Zwei große mit 20 Litern und einen mittleren mit zehn Litern. Minütlich, sekündlich habe er zwischen "Das ist nicht das richtige Ende" und "Anders geht es gar nicht" geschwankt. Schließlich fuhr er zur Praxis, parkte das Auto in einer Seitenstraße und schleppte die Kanister in den vierten Stock des modernen Geschäftshauses.
Je zwanzig Liter Benzin kippte er an die Wände der beiden Operationssäle, tränkte insbesondere die OP-Stühle, "das Herzstück einer Arztpraxis", wie es sein Verteidiger formuliert. Zehn Liter Benzin verteilte er auf Flur, Arbeitszimmer und Eingangsbereich. Anschließend erklomm er einen OP-Stuhl mit Rädern und klebte acht von 15 Sprinklerauslässen mit Alufolie ab. "Das war eine wacklige Angelegenheit", sagt der Angeklagte. Er habe damit einen Wasserschaden für die unter seiner Praxis befindliche Rechtsanwaltskanzlei verhindern wollen - eine glücklicherweise unsinnige Maßnahme, wie der Brandsachverständige erklärte.