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20. Juli 2010, 12:24 Uhr

"Ich bring' dich um!"

Tag fünf im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner: Einer der beiden Angeklagten soll den Mann nach Aussagen einer Zeugin während der Prügelei mit dem Tod bedroht haben. Außerdem habe er Beschimpfungen wie "Motherfucker" gerufen, so die 16 Jahre alte Schülerin.

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Es ist der fünfte Verhandlungstag vor dem Landgericht München I© Michaela Rehle/AFP

Einer der beiden Angeklagten im Brunner-Prozess hat das Opfer einer Zeugin zufolge mit dem Tode bedroht. "Ich bring Dich um" und Beschimpfungen wie "Motherfucker" habe Markus S. gerufen und den Manager Dominik Brunner mit den Füßen traktiert, sagte eine 16 Jahre alte Schülerin am Dienstag vor dem Landgericht München I.

Der S-Bahn-Zugführer berichtete, er habe Brunner für den Angreifer gehalten. Die beiden Angeklagten seien "ganz normal ausgestiegen wie jeder andere auch", sagte der Zeuge. "Als sie dann in der Nähe von Herrn Brunner waren, ging Herr Brunner zügig mit zwei Schritten auf sie zu und schlug einem mit der Faust ins Gesicht." Der Zugführer hatte die S-Bahn trotz des Auseinandersetzung nicht gestoppt, sondern war weitergefahren.

"Jetzt gibt's hier hinten Ärger"

Brunner war vor zehn Monaten von Sebastian L. (18) und Markus S. (19) am S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen worden, als er sich schützend vor vier Schüler stellte. Obwohl inzwischen klar scheint, dass Brunner zuerst zuschlug, lautet die Anklage auf Mord. Laut Staatsanwaltschaft diente der Schlag der Verteidigung.

"Jetzt gibt's hier hinten Ärger", habe Brunner nach dem Aussteigen gesagt, berichtete der Zugführer. Nach seiner Einschätzung hätte Brunner einfach den Bahnsteig verlassen können. "Es war aus meiner Sicht genug Zeit, um zu gehen", sagte er.

Der Zugführer habe nicht auf die Schlägerei reagiert

Einer der vier Schüler, die Brunner schützen wollte, hatte das Verhalten des Zugführers scharf kritisiert. Er habe nicht auf die Schlägerei reagiert, beklagte der 16-Jährige am vergangenen Donnerstag in seiner Aussage. "Er hat alles gesehen, aber er ist einfach weitergefahren."

Der Zugführer selbst sagte, er habe alle Vorschriften eingehalten. "Das klären wir jetzt mit der Polizei", habe Brunner nach dem Schlag gesagt. Er habe deshalb geglaubt, die Sache sei erledigt, berichtete der Zugführer. Er habe seinen Fahrdienstleiter verständigt und sei weitergefahren.

"Das klären wir jetzt mit der Polizei"

Der Zugführer selbst sagte, er habe alle Vorschriften eingehalten. "Das klären wir jetzt mit der Polizei", habe Brunner nach dem Schlag gesagt. Er habe deshalb geglaubt, die Sache sei erledigt, berichtete der Zugführer. Er habe seinen Fahrdienstleiter verständigt und sei weitergefahren.

Die Verteidigung beantragte am Dienstag einen Ortstermin am Tatort. Die Situation am Bahnsteig müsse in Augenschein genommen werden, sagte der Anwalt von Markus S., Hermann Sättler. Die Angeklagten hätten der Gruppe der Schüler mit Brunner auf dem Bahnsteig gar nicht ausweichen können, die Gruppe habe den Weg versperrt. Auf den dem Gericht vorliegenden Bildern sei gar nicht zu erkennen, wie eng es dort gewesen sei.

Außerdem beantragte die Verteidigung, den Notfallmediziner Peter Sefrin hören. Sefrin habe in einem Teilgutachten festgestellt, dass der Verlauf der Notfallversorgung nicht für einen traumatisch, sondern für einen kardiologisch bedingten Kreislaufstillstand spreche. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass Brunner nicht direkt an den Verletzungen durch die Schlägerei, sondern an Herzversagen starb.

Die Auseinandersetzung hatte begonnen, als die Angeklagten am S- Bahnhof Donnersberger Brücke von den Schülern Geld erpressen wollten. Brunner hatte dann in der S-Bahn zu schlichten versucht und die Polizei alarmiert. Am S-Bahnhof Solln eskalierte die Situation.

zen/DPA
 
 
KOMMENTARE (4 von 4)
 
Administrator (20.07.2010, 14:23 Uhr)
Liebe User,
wir schließen die Kommentarfunktion an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre stern.de-Admins
BiffBoffo (20.07.2010, 13:56 Uhr)
@mr_s : volle zustimmung
Herr Brunner hat seinen "Fehler" mit dem Leben bezahlt. Sein Andenken wird nun von irgendwelchen Anwälten in den Dreck gezogen.

Unterschreibe ich so!
Preston (20.07.2010, 13:42 Uhr)
es kommt jetzt darauf an, ob eine der anderen 22 Verletzungen
- die er lt. Anklage ja angeblich erlitt, ebenfalls zum Tode geführt hätte.
Wenn ja, spielt es keine Rolle, ob zuerst das Herz versagte; wenn aber die anderen Verletzungen gar nicht so schwer waren, als daß er daran hätte sterben können, war es meines Erachtens ziemlich dämlich von der Staatsanwaltschaft, so zu tun, als sei er wirklich "zu Tode getreten" worden.
Nicht, daß ich irgendeine Symphatien für die Täter hege - aber für einen Mordvorwurf wird es dann nicht mehr reichen. D.h. sie sind in spätestens 6 Jahren wieder draußen.
mr_s (20.07.2010, 13:21 Uhr)
ist es nicht egal?
Formaljuristisch mag es ja eine Rolle spielen, ob Herr Brunner an den Folgen eines Herzfehlers verstarb. Ausgelöst wurde in dem Moment der Herzstillstand aber von der Situation in der er sich befand. Für diese Situation verantwortlich waren eben die jungen Männer.

Ich hoffe das Gericht fällt ein entsprechendes Urteil und meistert diesen juristischen Spagat. Denn je nach Urteil traut sich sonst vermutlich niemand mehr Zivilcourage zu zeigen.

Herr Brunner hat seinen "Fehler" mit dem Leben bezahlt. Sein Andenken wird nun von irgendwelchen Anwälten in den Dreck gezogen.
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