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4. Februar 2010, 08:23 Uhr

Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage

Die beiden mutmaßlichen Münchner S-Bahn-Schläger, die den Manager Dominik Brunner getötet haben sollen, kommen wegen Mordes vor Gericht. Laut mehrerer Medienberichte hat die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anklage erhoben.

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Kerzen und Blumen erinnern auf dem Münchner S-Bahnhof Solln kurz nach der Tat an den zu Tode geprügelten Dominik Brunner© Oliver Lang/DDP

Knapp fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner auf dem Münchner S-Bahnhof Solln hat die Staatsanwaltschaft nach Zeitungsberichten Anklage gegen die zwei mutmaßlichen Täter erhoben. Wie die "Bild" und die "Süddeutsche Zeitung" übereinstimmend berichten, müssen sich der 18 Jahre alte Markus S. und der 17-jährige Sebastian L. wegen Mordes verantworten.

Die jungen Männer sollen am 12. September vergangenen Jahres den 50-jährigen Brunner auf dem Bahnsteig Solln mit Tritten und Schlägen so schwer verletzt haben, dass er wenig später starb. Brunner hatte versucht, vier Schüler zu beschützen, die von den Angeklagten bedroht worden waren.

Prozess vor Jugendkammer des Landgerichts München I

Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge soll der Prozess voraussichtlich im Frühjahr vor der Jugendkammer des Landgerichts München I stattfinden. Laut "Bild" sollen zu dem Prozess über 50 Zeugen geladen werden, dazu Rechtsmediziner und Psychologen.

Vorsitzender Richter werde Reinhold Baier sein, der bereits die Verhandlung gegen zwei junge Männer geführt hatte, die einen Rentner in der Münchner U-Bahn fast zu Tode geprügelt hatten, berichtete "Bild". Baier sagte der Zeitung: "Es ist ein wichtiger Prozess."

L. droht im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe von zehn Jahren; sollte S., der bereits volljährig war, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ist eine lebenslange Haftstrafe möglich.

Der tragische Tod Dominik Brunners hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Bundespräsident Horst Köhler hatte ihn für seine Zivilcourage posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Nach Brunners Tod riefen Freunde und Wegbegleiter die Initiative "Münchner Courage" und die Dominik-Brunner-Stiftung ins Leben, die sich nun für ein mutiges Engagement gegen Gewalt nach seinem Vorbild einsetzen.

DPA/AFP
 
 
KOMMENTARE (10 von 11)
 
Corazito3333 (06.02.2010, 18:00 Uhr)
50 Zeugen laden.....
wir zahlen es.....es ist klar erwiesen, die Typen müssen weggesperrt werden und zwar für lange Zeit. Hier gibt es keine Entschuldigung wenn 2 Jugendliche einen Menschen totschlagen.
Corazito3333 (06.02.2010, 17:58 Uhr)
und jetzt soll auf einmal das Opfer schuld sein???
Ganz neue Version - man muß halt Anwälte haben die eigentlich Rechtsverdreher heißen sollten und vor nichts zurückschrecken
jackiki (05.02.2010, 13:01 Uhr)
gott sei dank...
...hat in deutschland das volk nichts zu melden!
CheSmittyVara (04.02.2010, 15:35 Uhr)
50 Zeugen!
Hier wird ein unglaublicher Aufwand für einen klaren Fall betrieben. Für solche Fälle wäre ein Schnellverfahren angebracht. Die Täter müssten längst verurteilt sein und nicht auch noch eine Bühne für ihre niederträchtige Tat erhalten.
sportartmakler (04.02.2010, 11:26 Uhr)
der 17jährige hat in jedem fall schwein
aber ich glaube, dass auch der 18jährige nach jugendstrafrecht verurteilt wird, ergo nach max 10 jahren ist die tat dann gesühnt. praktischerweise können die zwei noch ne ausbildung machen und sich nen kleinen notgroschen zulegen für das leben danach....
Lunte (04.02.2010, 10:23 Uhr)
gerechtigkeit
[...] sollen zu dem Prozess über 50 Zeugen geladen werden, dazu Rechtsmediziner und Psychologen [...] ich sehe es schon: sie kamen aus zerrütteten sozialen verhältnissen und haben killerspiele gespielt.
womöglich sind sie von ihren eltern schwer misshandelt worden etc blabla.
wer so eine schreckliche tat begeht, gehört weggesperrt, am besten für immer.
zu zweit auf junge schüler losgehen ist an sich schon eine straftat. aber dann noch einen mutigen und couragierten menschen zu tode prügeln, gewaltverbrechen gehören viel härter bestraft! sie sollten beide nach erwachsenem strafrecht behandelt werden und auch im höchstmasse verurteilt. weg mit solch roher gewalt von unseren strassen!
MikeLinden (04.02.2010, 10:14 Uhr)
@ endbenutzer
Erst der Schuldspruch des Richters macht aus einem Tatverdächtigen einen Täter, bis dahin gilt, wenn auch in diesem Fall nur sehr theoretisch, die Unschuldsvermutung. Dies ist oberstes Rechtsprinzip im deutschen Strafrecht und das ist auch verdammt gut so!

@ jupol
Der Richter wird im Einklang mit dem Gesetz, und nur danach, Recht sprechen und das Strafmaß festlegen und nicht nach Volkes Meinung.
Sie vertreten eine sehr gefährliche Rechtsauffassung.
endbenutzer (04.02.2010, 09:39 Uhr)
Zitat:
"...Die jungen Männer sollen am 12. September vergangenen Jahres den 50-jährigen Brunner auf dem Bahnsteig Solln mit Tritten und Schlägen so schwer verletzt haben, ..."
+
Wieso "sollen"? Die haben den Mann doch totgeprügelt. Warum wird in solch klaren Fällen nicht mal Klartext geredet? Ich kann auch dieses Wort "mutmaßlich" langsam nicht mehr hören. Selbst wenn jemand auf frischer Tat und unter 20 Zeugen bei einer Straftat erwischt wird, kann man immer lesen: " Der mutmaßliche Täter......". Mich nervt das...
Corazito3333 (04.02.2010, 09:20 Uhr)
und die werden dann wirklich verurteilt????
oder nur a bißerl Bewährung.... oder wie bei dem Vergewaltiger der Mädchen der jetzt entlassen ist, obwohl er nicht "geheilt ist" aber ein Formfehler der Justiz halt.... und wohnt jetzt beim Brüderchen im kleinen Dorf vor der Bushaltestelle an dem die kleinen Mädels stehen....... machen wir einen netten Schauprozess - den der Steuerzahler finanziert
Knuffiman (04.02.2010, 09:10 Uhr)
recht so
wenn man jemanden tot kickt, sollte man auch dafür bestraft werden, und zwar richtig. wenn das ein jeder weiß, überlegt er sich künftig vorher was er macht.
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