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12. Juli 2011, 09:17 Uhr

Ungarn will Bürger vor Burgern schützen

Zu süß, zu salzig, zu viel Fett - die Regierung in Budapest hat eine Sondersteuer auf ungesunde Lebensmittel erlassen. Begründung: der "zurückgebliebene" Gesundheitszustand der Ungarn.

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Angry Triple Whopper von Burger King: "Anstieg der Gesundheitsbeschwerden"© Paul J. Richards/AFP

Die Ungarn sollen nach dem Willen ihres Parlaments gesünder leben - indem sie weniger Fastfood verzehren. Nach einem am Montagabend beschlossenen Gesetz sollen übermäßig gesalzene, süße, kohlenhydrat- oder koffeinreiche Fertigprodukte mit einer Sonderabgabe belegt werden, die "Chipssteuer" oder "Hamburger-Steuer" genannt wird.

Der allgemeine Gesundheitszustand der Ungarn sei im internationalen Vergleich "zurückgeblieben", hieß es zur Begründung. "Studien haben gezeigt, dass es in den vergangenen Jahren in Ungarn einen Anstieg von Gesundheitsbeschwerden gab, die mit dem übermäßigen Konsum von Fett und Salz zusammenhängen", sagte Wirtschaftsminister Gyorgy Matolcsy.

Die neue Steuer soll aber nicht nur die Verbraucher vom Konsum ungesunder Lebensmittel abhalten, sondern auch die Staatskassen füllen. Die Abgabe gilt vom 1. September an. Bei inländischen Produkten werden die Hersteller zur Kasse gebeten, bei Importgütern die ungarischen Vertreiber. Ungarische Medien hatten im Vorfeld berichtet, die Steuer ziele auf Produkte der großen Fastfood-Ketten ab. Dies wird indes im Gesetzestext nicht ausdrücklich geregelt.

Unklar bleibt auch, wie kalorienreiche traditionelle ungarische Spezialitäten wie Bauernwürste oder Gänseleberpasteten hierbei einzustufen sind. Klar sei jedoch nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI, dass Senf und Soßen trotz ihres hohen Salzgehalts nicht der Sondersteuer unterliegen.

Betroffen sind neben industriell verpacktem Gebäck auch Erfrischungsgetränke, die zu wenig Fruchtsaft enthalten. Im Fall von Getränken beträgt die Abgabe 5 bis 250 Forint (93 Euro-Cent) pro Liter. Die Konsumenten müssen demnach für einen Liter Cola fünf Forint mehr zahlen, 250 Forint für einen Liter sogenannter Energy-Drinks. Bei Kuchen und Keksen schlägt die Steuer mit 100 bis 200 Forint zu Buche. Händler, die pro Jahr weniger als 50 Liter oder 50 Kilogramm der ungesunden Produkte verkaufen, werden von der Abgabe befreit.

fro/DPA/AFP
 
 
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