EU-Kommissar Neue Kfz-Steuer verstößt gegen EU-Recht

Böse Überraschung für die Bundesregierung: Eigentlich sollte die neue Kfz-Steuer am 1. Juli in Kraft treten - doch jetzt hat die EU-Kommission Bedenken angemeldet. In einem Brief an Finanzminister Steinbrück moniert EU-Kommissar Günter Verheugen, dass die Neuregelung gegen europäisches Recht verstößt.

Die neue deutsche Kfz-Steuer verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Das hat EU-Industriekommissar Günter Verheugen (SPD) in einem Brief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bemängelt, berichtete das "Handelsblatt". Die in dem deutschen Gesetz vorgesehene Steuerbefreiung für besonders schadstoffarme Diesel-Fahrzeuge verstoße gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, heiße es in dem Schreiben vom 20. März. Verheugen verlangt eine Änderung des Gesetzes, das zum 1. Juli in Kraft treten soll.

Die Mahnung Verheugens gelte dem Paragrafen 3b des Gesetzes. Darin ist eine Steuer-Gutschrift von 150 Euro für alle neuen Diesel-Fahrzeuge vorgesehen, welche die Euro-6-Abgasnorm erfüllen. Diese europäische Abgasnorm sieht eine deutliche Reduzierung der Rußpartikel- und Stickstoffoxidemissionen vor. Die große Mehrheit der Neuwagen erfüllt die Euro-6-Norm bisher nicht. Dagegen bieten die Hersteller schon zahlreiche Wagen mit Euro 5-Norm an. EU-Kommissar Verheugen moniert nun, dass Euro-5-Fahrzeuge nicht in den Genuss der Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro kommen. Dadurch entstehe die Gefahr einer unerwünschten Fragmentierung des Binnenmarktes für Euro- 5- und Euro-6-Fahrzeuge. (

Mit der Reform wird die Kfz-Steuer vom 1. Juli nicht mehr allein nach der Motorgröße bemessen. Sie orientiert sich dann auch am Schadstoffausstoß. Die Einnahmen aus der Steuer sollen künftig an den Bund und nicht mehr an die Länder fließen.

DPA · Reuters
DPA/Reuters