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26. November 2009, 07:24 Uhr

Bundesregierung hält am "Soli" fest

Das niedersächsische Finanzgericht will den Solidaritätszuschlag am liebsten abschaffen - doch die Bundesregierung hält dagegen. "Nichts steht zur Disposition", stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière klar.

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Innenminister Thomas de Maizière ist in der neuen Bundesregierung für den Aufbau Ost zuständig© Hannibal/DPA

Die Bundesregierung hält am Solidaritätszuschlag fest und sieht einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht optimistisch entgegen. Die Solidarpakte, die die Mittel für die ostdeutschen Länder festlegen, enden im Jahr 2019, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwochabend im ZDF. "Bis dahin steht nichts zu Disposition", betonte er. "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bestätigt. Ich bin da ganz gelassen."

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte den 1991 zunächst für ein Jahr eingeführten und seit 1995 dauerhaft erhobenen Zuschlag auf die Einkommensteuer am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung lautete: Das Motiv für die Einführung des "Soli" seien die Kosten für die Einheit gewesen. Dabei handele es sich um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch eine Ergänzungsabgabe gedeckt werden dürfe. Eine Ergänzungsabgabe wie der "Soli" diene nach den Vorstellungen des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen.

Auf Wunsch des Finanzgerichts soll jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, ob der "Soli" mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Dazu sagte de Maizière im ZDF: "Es gibt viele Vorlagebeschlüsse von unteren Gerichten an das Bundesverfassungsgericht." Der Solidaritätszuschlag werde noch "für eine gewisse Zeit" gebraucht, um die "Generationenaufgabe" zu bewältigen, die Teilungsfolgen Deutschlands abzuarbeiten.

SPD unterstützt Kurs der Bundesregierung

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Donnerstag), er sei "der festen Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsfest ist". Die nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft betonte in der Zeitung: "Die Finanzierung des Aufbaus Ost durch den Solidarpakt II muss in jedem Falle sichergestellt sein."

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) reagierte gelassen auf das Urteil aus Niedersachsen. Es handele sich um "die überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) warnte im "Kölner Stadt-Anzeiger" sogar: "Wenn Richter gegen gesamtdeutsche Solidarität urteilen, dann wird es in Deutschland sehr ungemütlich, dann wird es auch gefährlich."

DPA
 
 
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