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18. Juni 2009, 17:14 Uhr

Rechtsklarheit für Patientenverfügungen

Patientenverfügungen sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Nach jahrelangem Ringen verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf, demzufolge der Wille eines Patienten bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss.

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Der vorab formulierte Wille eines Patienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft weitgehend gelten© Jens Meyer/AP

Für Patientenverfügungen gibt es jetzt erstmals eine gesetzliche Grundlage. Nach sechsjähriger Debatte verabschiedete der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Regelung, die mehr Rechtsklarheit bringen soll. Der vorab formulierte Wille eines Patienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft vorrangig berücksichtigt werden. Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden. Die Gültigkeit der bisher formulierten rund neun Millionen Patientenverfügungen stellt das neue Gesetz nicht infrage. Sie müssen nicht neu gefasst werden.

Der Vorschlag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker erhielt Parteiübergreifend 317 der 555 abgegebenen Stimmen. 233 Parlamentarier votierten dagegen. Fünf enthielten sich. Gegenmodelle von anderen Gruppen um die stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) fanden keine Mehrheit.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte die Entscheidung: "Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen." Oberster Grundsatz werde künftig die Achtung des Patientenwillens sein.

Nach dem Entwurf können Volljährige in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie am Krankenbett ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Der Betreuer oder der Bevollmächtigte muss gegenüber den Ärzten dafür sorgen, die Verfügung durchzusetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation überhaupt erfasst. Dazu müssen die Patientenverfügungen möglichst konkret gefasst sein.

Sind sich Arzt und Betreuer beziehungsweise der Bevollmächtigte über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Anrufung des Vormundschaftsgerichts. Bei Meinungsverschiedenheiten muss hingegen der Richter eingeschaltet werden. Im Gegensatz zu dem Entwurf von Unions-Vize Bosbach muss nach der nun beschlossenen gesetzlichen Regelung ein entsprechender Wille auch dann durchgesetzt werden, wenn die Erkrankung noch keinen tödlich irreversiblen Verlauf genommen hat.

Keine "Bürokratisierung des Sterbens"

Die Mehrheit für Stünkers Entwurf kam unter anderem deswegen zustande, weil der SPD-Politiker zuvor per Geschäftsordnungsantrag erreicht hatte, dass sein Antrag als letzter abgestimmt wurde. So konnten Abgeordnete, die ursprünglich einen anderen Entwurf favorisiert hatten, zu seiner Vorlage umschwenken. Stünker begründete seinen Gesetzentwurf, den auch Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken unterschrieben hatten, mit dem in der Verfassung verbrieften Recht auf Selbstbestimmung. "Jeder Mensch hat das Recht, seiner Krankheit den natürlichen Verlauf zu lassen", sagte er in der Debatte vor der Abstimmung. Eine gesetzliche Regelung sei notwendig, weil es bisher keine Rechtssicherheit für Patientenverfügungen gebe.

Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch sagte, das Vormundschaftsgericht werde nur in Konfliktfällen eingeschaltet. Damit solle eine "Bürokratisierung des Sterbens" verhindert werden. "Es gibt bei unserem Entwurf keinen Automatismus", verteidigte Kauch den Gruppenantrag. Die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen bezeichnete die Regelung angesichts des medizinischen Fortschritts als überfällig. "Den natürlichen Tod gibt es nicht mehr", sagte sie.

DPA/Reuters/AFP
 
 
KOMMENTARE (1 von 1)
 
Administrator (19.06.2009, 08:41 Uhr)
Liebe User,
wir mussten an dieser Stelle leider die Kommentare entfernen, da sie sich nicht auf das Thema des Artikels bezogen haben.
Bitte disutieren Sie sachlich und zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre stern.de-Admins
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