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28. März 2008, 11:28 Uhr

22.000 Euro Strafe für Otto Schily

Das Bundestagspräsidium hat getagt und beschlossen: Der Abgeordnete Otto Schily (SPD) soll 22.000 Euro Strafe zahlen. Der Grund: Schily weigert sich nach wie vor, seine Einkünfte als Anwalt auf Euro und Cent offenzulegen. Schily, der sich als einsamer Kämpfer für seinen Berufsstand sieht, will nun vor Gericht ziehen. Von Lutz Kinkel

"Ist Lammert mein Dienstherr?": Ex-Innenminister Otto Schily, SPD© Marcus Brandt/ddp

Die offizielle Internetseite des Bundestages zum Abgeordneten Otto Schily (SPD) sieht auf den ersten Blick korrekt aus. Fein säuberlich sind die Nebentätigkeiten aufgelistet. Der ehemalige Innenminister nennt jeden einzelnen Vortrag, auch seine Funktionen in Unternehmen sowie seine Kapitalbeteilungen. Dennoch fehlt etwas - etwas Entscheidendes. Schily informiert nicht darüber, was er nebenberuflich als Anwalt verdient.

Dazu aber zwingt ihn das Abgeordnetengesetz, das alle Parlamenterier beachten - außer Schily. Er müsste intern, also gegenüber dem Bundestagspräsidium, angeben, wieviele Mandate er betreut und sein Honorar auf Euro und Cent ausweisen. Die exakte Höhe seiner Honorare will Schily aber nicht preisgeben, obwohl sie geheim bleiben würden (veröffentlicht werden nur Honorarstufen). Deswegen hat das Bundestagspräsidium nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro verhängt - etwa die Hälfte dessen, was es ursprünglich angedroht hatte. Schily will gleichwohl vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Ordnungsgeld klagen. Er sieht sich als einsamer Verfechter der anwaltlichen Schweigepflicht.

Gefahr der "Deanonymisierung"

Der ehemalige Bundesinnenminister beruft auf ein Gutachten der Berliner Rechtsanwaltskammer. Seine Schlussfolgerungen daraus hat Schily in einem Statement zusammengefasst, das stern.de vorliegt. Er argumentiert darin, dass er "weitergehende einzelmandatsbezogene Informationen" nicht mitteilen könne. Das verlange die Schweigepflicht, die Berliner Kammer habe das bestätigt. Würde er dem zuwider handeln, bestünde die Gefahr der "Deanonymisierung" - sprich: die Öffentlichkeit könnte erfahren, welche Mandanten er tatsächlich betreut. Damit aber würde er sich strafbar machen.

Dies ist jedoch nicht der einzige Grund, weshalb sich Schily weigert, vollständig Rechenschaft abzulegen. Im persönlichen Gespräch mit stern.de empörte sich Schily, dass der Bundestagspräsident überhaupt derartige Auskünfte von ihm verlange - das sei eine Art Amtsanmaßung. "Ist Herr Lammert mein Dienstherr?", fragte Schily. Seiner Ansicht nach ist Lammert dies ganz sicher nicht.

Fragliches Siemens-Honorar

Das einzige Zugeständnis, das Schily an Lammert macht: Er hat ihm die Daten so mitgeteilt, wie sie auf der Homepage publiziert werden müssten - also ohne die konkrete Höhe seiner Honorare zu nenen. Demnach hat Schily seit 2006 insgesamt sieben Mandate betreut. Mit einer Ausnahme sind sie der Honorarstufe 3 zuzuordnen - sie bringen seiner Kanzlei also jeweils Einkünfte von mehr als 7000 Euro. "Aufgrund meiner Angaben kann der Bundestagspräsident die Angaben veröffentlichen, die er auch bei anderen Abgeordneten, die als Anwalt tätig sind, veröffentlicht", schreibt Schily in seinem Statement lapidar. Wohlwissend, dass Lammert diese Angaben nicht genügen können.

Ins Rollen kam die ganze Affäre um Schily, als der "Spiegel" berichtete, Schily habe in seiner Funktion als Anwalt den Siemens-Konzern beraten und dafür 140.000 Euro kassiert. Lammert hatte bei Schily nachgefragt, ob es sich hier um ein anzeigepflichtigen Nebenjob handele, Schily hatte sich dazu nicht äußern wollen. Auch im Gespräch mit stern.de weigerte sich Schily, dazu Stellung zu beziehen. Würde er nun, und wenn auch nur intern, die konkrete Höhe seiner Honorare beziffern, könnte zumindest das Bundestagspräsidium schlussfolgern, ob er tatsächlich für Siemens gearbeitet hat.

Entsetzen über Schilys Vorgehen

Schilys Weigerung, sich wie alle anderen Parlamentarier dem Abgeordneten-Gesetz zu unterwerfen, hatte in seiner eigenen Fraktion von Anfang an "Entsetzen" hervorgerufen, so ein SPD-Mandatsträger zu stern.de. Dass nun Teil II folgt, Schily also gegen das Gesetz vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen will, macht die Sache für die Sozialdemokraten nicht angenehmer.

Ganz anders die Stimmung unter Abgeordneten, die bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt (und verloren) hatten. Wie zu hören ist, hoffen sie darauf, dass Schily seine Sache erfolgreich durchfechtet.

Fortsetzung folgt.

Von Lutz Kinkel
 
 
KOMMENTARE (10 von 15)
 
courtwiesel (23.04.2008, 19:50 Uhr)
Narrenfreiheit
Wie dreist kann ein Volksvertreter eigentlich noch sein, ich hab so etwas von 100000,- EU gehört. Ist aber sicherlich total übertrieben.Wo fängt Schwarzarbeit an und wieviele Jobs muß ein Hartz4 Empfägner haben um seine Kinder zu ernähren.Wieso ist in den Nordischen Ländern Politiker eine Vollzeijob.Wie erklären wir unseren Enkelkindern später warum unser Sozialsystem zusammengebrochen ist. Gute Nacht Deutschland
guinness.1 (23.04.2008, 14:10 Uhr)
Was hat er wohl zu verbergen?
Oder besser WEN hat er zu verbergen?
Das werden doch wohl keine Gelder sein, die einen Interessenskonflikt bedeuten?
NEIN, garantiert nicht.
Herrn Schilys Schweigen hat bestimmt andere, völlig harmlose Gründe...
ritchie (23.04.2008, 13:52 Uhr)
Stradivari
Otto ist und bleibt einfach die Stradivari unter den Arschgeigen!
H.P. (23.04.2008, 13:48 Uhr)
VORSICHT SATIRE
VORSICHT SATIRE
@ecomoc4u : So fliegt er nun unkontrolliert durchs Weltall, ......
Dies könnte gefährlich für uns alle werden, denn irgendwann wird er die Umlaufbahn unkontrolliert wieder verlassen und zur Erde zurückkehren, keiner weiß wo er landen wird. :-) Hoffentlich landet er sanft auf dem Bundestagsgebäude, dann hätten wir das Problem aller Abgeordneten gelöst. Ein paar Schläge auf das Gehirn, tut manchmal gut und könnte die Raff- Blockade lösen. :-)
ak95630 (23.04.2008, 13:37 Uhr)
Mandat entziehen
Wenn der Herr Anwalt sich den gültigen und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Regeln nicht unterwerfen will, muss man ihm das Mandat entziehen.
Im übrigen muss man wohl fragen, welche 'Beratungsleistungen' er denn für 140.000 € erbracht haben will.
ecomoc4u (23.04.2008, 13:16 Uhr)
Peter Pan.
Eigentlich eine ganz normale 68er Midlife Crisis. Aber hier ist ein Problem mit den Schubumkehrdüsen eingetreten.
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So fliegt er nun unkontrolliert durchs Weltall, eine Identitätssuche in Disneyland.
influ (23.04.2008, 13:01 Uhr)
In anderen Bereichen wird doch auch jeder kontrolliert...
Bei der Vorratsdatenspeicherung gibts doch auch keine bzw. kaum Ausnahmen.
Auch da kann man bei Journalisten und Anwälten (wenn mans drauf anlegt) genau sehen wer wann mit wem...
Okay, wird natürlich nicht in dem Maße offengelegt aber mit einem kleinen Bestechungsgeld an der richtigen Stelle ist auch das eine sehr interessante Informationsquelle.
Und die wird dann sicher auch nicht für "gute" Zwecke genutzt im Gegensatz zur Auflistung der Nebeneinkünfte.
Warum er sich da auf Teufel komm raus sperrt, seine Einkünfte offen zu legen will mir einfach nicht in den Kopf...
Es ist seine Pflicht, den Wählern zu verraten von wem er sein Geld bezieht, schließlich lässt das u.U. durchaus auf den Grund seiner Entscheidungen schliessen ;)
knilch_59 (23.04.2008, 12:46 Uhr)
Falsche Debatte
Nebentätigkeiten für Abgeordnete sind ein grundsätzliches Problem. Fest steht, dass wir die Leute bezahlen, als ob sie Vollzeit und mit ganzer Kraft „dem Wohl des deutschen Volkes dienen, Schaden von ihm wenden und“ …. (siehe Amtseid).
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Anscheinend bleibt im harten Volksvertreterdasein doch noch genug Luft für Anderes – ist also die Bezahlung zu hoch, weil sie nur Teilzeitvolksvertreter sind?
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Andererseits würde ein Verbot aller Nebentätigkeiten dazu führen, dass die Leute auch noch den letzten Rest Bodenhaftung verlieren würden und nur noch personengeschützt im Elfenbeinturm wild in der Gegend rumtheoretisieren.
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Was wollen wir also – keine Nebentätigkeiten, oder doch lieber den einen oder anderen Zusatzjob – diese Debatte sollten wir führen!
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Und bis dahin wäre es am Gerechtesten die Leute zu verpflichten den Wert ihrer Nebentätigkeit dem Bundestagspräsidium zu nennen, damit dann entsprechend die Abgeordnetenbezüge gekürzt werden – schließlich haben sie ja in der Zeit nicht „für das Volk“ gearbeitet. Falschauskunft wäre Betrug und möglicherweise Steuerhinterziehung: strafbar, auch mit Haft.
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Ich brauche nicht wirklich zu wissen, wie viel Euro Herr Schilly nebenher macht, mich interessiert nur, ob, was und woher er die Zeit nimmt. Soviel Öffentlichkeit muss sein!
sweetkim (23.04.2008, 12:45 Uhr)
Frage:
Welchen Nachteil hat denn nun Schily, wenn er seine Einkünfte offenlegt, diese sowieso nicht an die Öffentlichkeit gelangen? Werden von seinen Diäten Abzüge vorgenommen, da er ja von seinen einkünften leben kann und keine Steuergelder benötigt? Analog zu sehen zu Empfängern für Grundsicherung, die auch alles offen legen müsssen, um in staatliche Genüsse = Steuergelder zu gelangen.
Styx2007 (23.04.2008, 12:45 Uhr)
Einfach nur schmierig!
Es ist immer wieder schön, wenn man liest, wieviel Zeit unsere tollen "Volksvertreter" neben Ihrem ach so anstrengenden Job als Politiker anscheinend noch haben. Eine beachtliche Zahl dieser Gestalten hat die diversesten Nebentätigkeiten - anscheinend ist dann dieser Job ja nicht einmal ein Halbtagsjob. Zum kotzen ist es dann aber, wenn diese leute auch noch meinen, Sie wären nicht parteiisch und würden nicht für diejenigen die Gesetze und Bestimmungen so drehen, dass es passt. Es herrscht gerade bei diesen Leuten eine abartige und verwerfliche Selbstbedienungs- und Raffgiermentalität vor.
Man sollte diese Mischpoke komplett zum Teufel jagen und keinerlei Nebentätigkeit mehr zulassen! Wer dann anfängt zu jammern, soll gefälligst schleunigst den Stuhl räumen für diejenigen, die Politik ernst nehmen und sich dafür auch 100%einsetzen. Da dies jedoch genau von den Kanallien verabschiedet werden müsste, die sich eben nicht daran halten, wird sich wie so vieles in diesem Staat nichts ändern :-( Deutschland verkommt dank dieser Typen immer mehr zur Bananenrepublik, wo ein kleiner Klüngel sich scheinbar alles herausnehmen und die Taschen vollstopfen kann - erbärmlich!
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