27. März 2013, 14:46 Uhr

Hört auf mit der Paragrafenreiterei!

Sieben der acht Opfer der Neonazi-Bande waren Türken. Und nun sollen türkische Medien beim Prozess vor der Tür bleiben, weil sie sich nicht rechtzeitig angemeldet haben? Das ist skandalös. Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

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Verständliche Empörung: Türkische Medien können NSU-Prozess nicht verfolgen©

Politisches Fingerspitzengefühl ist am Bayerischen Oberlandesgericht in München offenbar nicht ansatzweise vorhanden. Anders ist nicht zu erklären, wie Gerichtspräsident Karl Huber die Frage entschieden hat, ob türkische Medien am Verfahren gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe teilnehmen können. Er lässt sie vor der Tür stehen - obwohl ihn die Vorgeschichte des Prozesses zu einem diplomatischen Verhalten hätte bewegen müssen.

Sieben der acht Opfer der Neonazibande waren türkischer Herkunft. Und die deutschen Behörden haben weithin versagt, als es darum ging, die Mordserie zu unterbinden und aufzuklären. Dass die türkische Öffentlichkeit somit ein mehr als berechtigtes Interesse hat, den Prozess zu verfolgen, liegt auf der Hand. Wer dann jedoch, wie geschehen, nicht einen einzigen Platz an ein türkisches Medium vergibt, der mag formaljuristisch korrekt handeln - er muss sich gleichwohl den Vorwurf gefallen lassen, ein kleinkarierter Paragrafenreiter zu sein.

Wie die Ziehung der Lottozahlen

Die Vergabe der 50 Presseplätze kann zudem nicht in einer Form stattfinden, die an die Ziehung der Lottozahlen erinnert. Selbst wenn die begehrten Einladungen vom Münchner Gericht per Mail an türkische und deutsche Medien verschickt worden sind, können Sekunden über die rechtzeitige Antwort entscheiden.

Um die Unabhängigkeit des Gerichts zu wahren, hätte es ein anderes Verfahren gebraucht. Dass es dies nicht gab und der Ausschluss der Türken weiterhin wirksam ist, ist nur eine "sehr unglückliche Entscheidung", wie dies der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime gesagt hat. Es handelt um eine gedankenlose Kaltherzigkeit. Und in der Türkei wird sich mit einigem Recht der Verdacht breit machen, die Bundesrepublik wolle Berichte über Versagen ihrer Behörden möglichst klein halten.

Videoübertragung, größerer Sitzungssaal

Wenn das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren schon ein wesentliches Element der deutschen Rechtsordnung ist, dann muss sie auch stattfinden. Wovor fürchtet sich denn die Münchner Justiz? Warum hat sie keinen größeren Sitzungssaal angemietet, den es in München garantiert gegeben hätte? Weshalb wird keine Videoübertragung aus dem Gerichtssaal angeboten? Immerhin halten dies wesentlich ranghöhere Juristen als die Münchner Kleingeister für juristisch vereinbar mit der Strafprozessordnung.

Das deutsche Versagen im Fall der NSU-Türkenmorde kann gar nicht breit genug diskutiert werden. Niemand will ein Spektakel, einen "Schauprozess" gar, wie es in München heißt. Aber den türkischen Medien sollte schon die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst ein Bild zu machen. Diese politische Frage an die Rechtzeitigkeit der Anmeldung zu knüpfen, führt die deutsche Justiz als Verein skandalöser Kleinkrämer vor.

Ein Kommentar von Hans Peter Schütz
 
 
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