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21. Juli 2010, 07:31 Uhr

Vom Geben und Nehmen der Länder

Bayern, Baden-Württemberg und Hessen machen Front gegen den Finanzausgleich. Die drei größten "Geberländer" wollen nicht mehr die "Zahlmeister der Nation" sein.

Es ist wieder soweit: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen machen Front gegen den Finanzausgleich. Die drei größten "Geberländer" in dieser Umverteilungsmaschinerie, die selbst neue Schulden machen, wollen nicht mehr die "Zahlmeister der Nation" sein. Sie wollen nicht weiter hinnehmen, dass sie finanzschwache "Nehmerländer" mit dem Geld "Wohltaten" oder "Bonbons" verteilen wie beitragsfreie Kindergartenjahre oder das gebührenfreie Studium.

Was bedeutet der Finanzausgleich?

Die Grundidee klingt einfach und fair: Die Starken helfen den Schwachen. Denn jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel ist laut Grundgesetz die "Vereinheitlichung der Lebensverhältnisse". So regelt der Finanzausgleich seit Jahrzehnten die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Und wie funktioniert diese Umverteilungsmaschinerie?

Zunächst werden die Steuereinnahmen verteilt - jeder Gebietskörperschaft steht ein Teil des Steuerkuchens zu. In der ersten Stufe bekommen die "armen" Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen die starken Länder Einnahmeunterschiede aus. Schließlich beteiligt sich der Bund mit Zuweisungen.

Wer ist Geber und wer Nehmer?

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 6,9 Milliarden Euro unter den Ländern umverteilt. Das Geld kam im wesentlichen aus Bayern (3,37 Milliarden), Hessen (1,92 Milliarden) und Baden-Württemberg (1,51 Milliarden). Die wohlhabende Hansestadt Hamburg steuerte noch 48,73 Millionen Euro bei, das einstige Hauptzahlland Nordrhein-Westfalen etwa 60,84 Millionen Euro. Es standen also fünf "Geberländer" elf "Nehmerländern" gegenüber. Das mit Abstand meiste Geld erhielt im vergangenen Jahr Berlin mit 2,89 Milliarden Euro. Lediglich Baden-Württemberg ist durchweg "Geberland". Bayern hingegen erhielt wegen seiner früheren Wirtschaftsschwäche noch bis 1986 selbst Geld.

Wo liegt das Problem?

Problematisch ist das Transfersystem weniger wegen der Höhe der Zahlungen, sondern wegen der extrem hohen Abschöpfung von zusätzlichen Steuereinnahmen bei den Ländern: Steigen die eigenen Einnahmen, führt das fast im gleichen Ausmaß zu fallenden Transferansprüchen und umgekehrt. Ein Dorn im Auge der Kritiker sind auch die "Privilegien" der Stadtstaaten: Jeder Bremer, Hamburger und Berliner zählt beim Finanzausgleich das 1,35fache eines normalen Bundesbürgers, um Sonderbelastungen einer Großstadt auszugleichen.

Was ist die Folge des Systems?

Einfach gesagt: Nimmt ein "Geberland" mehr Steuern ein, muss es einen Großteil davon an den Finanztopf zahlen. Ein "Nehmerland" wiederum würde weniger aus dem Ausgleich erhalten, wenn sein Steueraufkommen steigt. Damit fehlt sowohl finanzschwachen als auch -starken Ländern ein Anreiz, die Steuereinnahmen zu erhöhen

Warum kommt die Debatte erneut hoch?

Abseits der üblichen Polemik haben die "Geber" auch reichlich Probleme. Bayern und Baden-Württemberg müssen zusätzliche Milliarden-Lasten schultern wegen des Missmanagements in ihren Landesbanken. Dann legen die schwarz-gelb regierten "Geber"-Länder Sparhaushalte auf, um die eigene Neuverschuldung zu drücken. Baden-Württemberg ist mit seinen starken, aber auch exportlastigen Unternehmen von der globalen Wirtschaftskrise besonders betroffen.

Wird es eine neue Klage geben?

Ob Bayern, Baden-Württemberg und Hessen im Herbst erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, ist offen. Angedroht wird ein solcher Schritt seit Monaten immer mal wieder. Zuletzt hatten die "Geber" 1999 in Karlsruhe einen Teilerfolg errungen: Seit 2005 gelten stärkere Leistungsanreize. Die erhoffte Wirkung blieb aber weitgehend aus. Für die jetzt angedrohte neue Klage wird ein Gutachten erstellt.

Wie stehen die Chancen für eine Reform?

Eine Konstellation Fünf gegen Elf oder eigentlich 13 Empfänger gegen drei Zahler macht eine Reform schwierig. Änderungen wird es aber geben müssen. Denn das jetzige Umverteilungssystem läuft 2019 aus. Dann ist auch Schluss mit dem Solidarpakt II für den Aufbau Ost. Hinzu kommt die schärfere Schuldenbremse im Grundgesetz: Spätestens von 2020 an dürfen Länder in Normal-Zeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Klagedrohung und Gutachten sind auch Druckmittel für die 2012 oder 2013 anstehenden Verhandlungen über den neuen Ausgleich.

André Stahl, DPA
 
 
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