Was hat die Große Koalition in der Sozialpolitik geleistet? Wenig, argumentiert Armutsforscher Christoph Butterwegge in seinem Gastbeitrag. Eine Abrechnung mit der "Pferdeapfel"-Theorie. Von Christoph Butterwegge

Armut in Deutschland: Ein Flaschensammler in Berlin© Andreas Rentz/Getty Images
Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe; wer aber nicht hat, dem wird auch das genommen, was er hat." (Matthäus-Evangelium 13, 12)
Reichtumsmehrung statt Armutsverringerung - so lautete das heimliche Regierungsprogramm der Großen Koalition und ihrer Unions-Kanzlerin. Zwar vermittelt ein Regierungsbündnis der beiden großen "Volksparteien" mit ihren unterschiedlichen programmatischen Traditionen den Eindruck, als ob die Interessen sämtlicher Bevölkerungsschichten angemessen repräsentiert seien. Dennoch haben CDU und CSU, aber auch die SPD, in den letzten vier Jahren eine Regierungspolitik nach dem Matthäus-Prinzip gemacht: Wer hat, dem wird gegeben. Und wer nur wenig hat, dem wird auch das zumindest teilweise noch genommen.
Während sozial benachteiligte Familien, die aufgrund ihres fehlenden oder zu geringen Einkommens keine Steuern zahlen, gar nicht erst in den Genuss der besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten kommen, profitieren Besserverdienende überdurchschnittlich: Sie können bis zu 4000 Euro im Jahr steuerlich absetzen, wenn sie sich eine Tagesmutter oder Kinderfrau leisten.
Auch mit dem seit Januar 2007 gezahlten Elterngeld werden jene Anspruchsberechtigten am meisten subventioniert, die es am wenigsten nötig haben. Dagegen haben Transferleistungsempfänger mit Kindern, also vor allem Frauen, vom Elterngeld ausschließlich Nachteile: Bisher erhielten Sozialhilfebezieher und Arbeitslose das Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro pro Monat zwei Jahre lang. Elterngeld gibt es dagegen bloß für ein Jahr und sein Sockelbetrag, mit dem sie auskommen müssen, liegt gleichfalls bei 300 Euro.
Erwerbstätige Paare erhalten im Falle der Teilung von Erziehungsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen zwei Monate zusätzlich. Im Unterschied zum Erziehungsgeld wird ihnen das Elterngeld als Lohnersatz gezahlt und erst bei 1800 Euro pro Monat gedeckelt. Entsprechend erhalten Gutbetuchte auf Kosten von schlechter Gestellten mehr Elterngeld. Der Hintergedanke ist klar: Hochqualifizierte und gut verdienende Frauen sollen motiviert werden, Kinder zu bekommen und anschließend möglichst schnell wieder in den Beruf zurückzukehren.
Als die Koalition im Herbst 2008 beschloss, das Kindergeld um zehn Euro zu erhöhen, schnürte sie auf Initiative der SPD gleichzeitig ein "Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr für Kinder von Hartz-IV-Empfängern, denen das Kindergeld voll auf ihre Transferleistung angerechnet wird. CDU und CSU bestanden darauf, dass die 100 Euro nur bis zur zehnten Klasse gewährt werden sollten. Erst nach massiver öffentlicher Kritik an der beschlossenen Regelung besserte die Koalition den Gesetzestext nach und bezog auch Oberstufen- und Berufsschüler sowie die Kinder von Geringverdienern ein. Weder deckt das "Schulbedarfspaket" allerdings den realen Bedarf, noch gleicht es die entgangene Kindergelderhöhung aus.
Christoph Butterwegge ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt ist sein Buch "Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird" erschienen.