Volksbegehren

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Leere Schulklasse

Volksbegehren für G9 für alle Klassen in Baden-Württemberg nicht zugelassen

Ein Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) für alle Klassen in Baden-Württemberg wird nicht zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "G9 jetzt! BW" nach Angaben vom Mittwoch als unzulässig zurück. Baden-Württemberg führt G9 zum kommenden Schuljahr schrittweise wieder ein, das gilt dann für die Klassen fünf und sechs.
Stau in Berlin

Urteil: Volksbegehren "Berlin autofrei" ist zulässig

Die Einleitung eines Volksbegehrens für eine autofreie Berliner Innenstadt ist zulässig. Ein entsprechendes Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt am Mittwoch. Damit kann die Initiative "Berlin autofrei" das Verfahren der Bürgerbeteiligung fortsetzen.