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Änderungen im neuen Jahr Umweltbonus, Führerscheinumtausch, Cannabis-Legalisierung: Was sich 2023 für Autofahrer ändert

Ein Mann sitzt am Steuer eines Autos
2023 gibt es neue Änderungen und Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer (Symbolbild)
© Westend61 / Imago Images
Auch 2023 wird es Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer geben. Neue Regeln betreffen unter anderem den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, Fristen für den Führerscheinumtausch und die Cannabis-Legalisierung. Was ändert sich im neuen Jahr?

Inhaltsverzeichnis

Das neue Jahr 2023 bringt für Autofahrerinnen und Autofahrer wieder Änderungen. Manches gilt direkt zu Jahresbeginn, andere Regeln treten im Lauf des Jahres in Kraft.

Führerscheinumtausch

Gleich zu Jahresbeginn gilt es, eine Frist für den Führerscheinumtausch zu beachten. Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Papier-Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. So sollen schließlich alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher werden.

Der Führerscheinumtausch erfolgt bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer müssen hierbei neben dem aktuellen Führerschein ihren Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto vorlegen. Für den Umtausch fällt eine Gebühr von rund 25 Euro an. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge neu ausgelegt

Zum 1. Januar 2023 setzt die Bundesregierung Änderungen beim Umweltbonus für den Kauf von Fahrzeuge mit alternativem Antrieb um. Die Förderung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge reduziert sich. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro werden dann nur noch mit 4.500 Euro statt wie bislang 6.000 Euro bezuschusst. Teurere Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 Euro werden noch mit 3000 Euro statt wie bisher 5000 Euro gefördert. Für den Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen gibt es ab 2023 keine Förderung mehr.

Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von 65.000 Euro profitieren nach wie vor nicht von dem Umweltbonus. Auch Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten sind von der Förderung ausgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 soll der Umweltbonus außerdem auf Privatpersonen begrenzt werden.

Da der Umweltbonus erst nach dem Erstzulassungstag des Fahrzeuges beantragt werden kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, sich frühzeitig über Liefer- und Verfügbarkeiten des gewünschten Modells zu informieren. Zwar soll der Umweltbonus für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro auch 2024 weitergeführt, allerdings erneut reduziert werden.

49-Euro-Ticket ersetzt 9-Euro-Ticket

Auf das 9-Euro-Ticket vom vergangenen Sommer soll im Frühjahr 2023 das 49-Euro-Ticket folgen. Ursprünglich sollte das Ticket zu Jahresbeginn eingeführt werden, inzwischen ist die Rede vom 1. April. Im öffentlichen Personennahverkehr soll man dann für 49 Euro im Monat bundesweit reisen können. Das 49-Euro-Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden und digital sowie als Plastikkarte verfügbar sein. Etwa Autofahrerinnen und Autofahrer dürften damit eine Alternative zur Fahrt mit dem eigenen Pkw nutzen können.

Corona-Maske im Verbandskasten

Ab dem 1. Februar 2023 müssen im Verbandskasten zwei medizinische Corona-Schutzmasken mitgeführt werden. Die entsprechende DIN 13164 wurde zwar bereits in diesem Jahr aktualisiert, bis zum 31. Januar 2023 läuft aber noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen noch Verbandskästen nach alter Norm verkauft werden – danach nur noch jene nach der neuen Norm 13164:2022. Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen hingegen weiter verwendet werden und müssen nicht ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beachten.

Legalisierung von Cannabis

Der Erwerb und Besitz von Cannabis soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert oder zumindest erleichtert werden. Zwar bleibt die Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis verboten, allerdings könnte es einen Grenzwert geben – ähnlich wie beim Alkohol. Dieser würde das Fahren nach Cannabis-Konsum bei bestimmter Menge erlauben.

CO2-Abgabe bleibt unverändert

Die ursprünglich für 2023 geplante Erhöhung der CO2-Abgabe wird auf 2024 verschoben. Damit bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne Kohlendioxid zunächst bei 30 Euro. Ab Anfang 2024 soll er dann auf 35 Euro ansteigen, was Benzin und Diesel rund 1,5 Cent pro Liter teurer machen wird. Der ADAC geht davon aus, dass die Spritpreise aufgrund der Energiekrise dennoch auch in 2023 teuer bleiben werden. 

Wer sein Auto mit Gas tankt, der wird im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn die Steuervergünstigung läuft aus, wodurch der reguläre Steuersatz von 409 Euro pro Tonne greift. Allerdings sind die Steuern für Autogas laut ADAC niedriger als für Benzin oder Diesel.

Automatisiertes Fahren auf Autobahnen

Ab dem 1. Januar 2023 wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen im automatisierten Fahrmodus von 60 auf 130 km/h angehoben. Auch Spurwechsel werden dann erlaubt sein. Bisher ist der Staupilot der Mercedes S-Klasse jedoch das einzige zugelassene System in Deutschland.

HU für Rosa-Plakette

Fahrzeuge mit einer rosafarbigen TÜV-Plakette müssen 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). Neuzugelassene Pkws erhalten im nächsten Jahr eine blaue Plakette, nicht erst zugelassene Fahrzeuge eine orangefarbige.

Höhere Mautgebühren in Österreich

Bei der Fahrt ins benachbarte Ausland sind die steigenden Mautgebühren zu beachten. In Österreich steigt der Preis etwa für die Jahresvignette im nächsten Jahr um 2,60 Euro auf 96,40 Euro an.

In der Schweiz werden die Mautgebühren zwar unverändert bleiben, allerdings soll im Lauf des Jahres die E-Vignette eingeführt werden. Sie soll die bisherige Klebevignette ergänzen und liegt preislich bei 40 Schweizer Franken. Darüber hinaus sollen ab 2023 Schweizer Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden dürfen.

Quellen: ADAC, Verbraucherzentrale, Bundesregierung, BMWK, MDR, Handelsblatt

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