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Das neue Jahr 2023 bringt für Autofahrerinnen und Autofahrer wieder Änderungen. Manches gilt direkt zu Jahresbeginn, andere Regeln treten im Lauf des Jahres in Kraft.
Führerscheinumtausch
Gleich zu Jahresbeginn gilt es, eine Frist für den Führerscheinumtausch zu beachten. Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Papier-Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen. So sollen schließlich alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher werden.
Der Führerscheinumtausch erfolgt bei der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer müssen hierbei neben dem aktuellen Führerschein ihren Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto vorlegen. Für den Umtausch fällt eine Gebühr von rund 25 Euro an. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Umweltbonus für Elektrofahrzeuge neu ausgelegt
Zum 1. Januar 2023 setzt die Bundesregierung Änderungen beim Umweltbonus für den Kauf von Fahrzeuge mit alternativem Antrieb um. Die Förderung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge reduziert sich. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro werden dann nur noch mit 4.500 Euro statt wie bislang 6.000 Euro bezuschusst. Teurere Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 Euro werden noch mit 3000 Euro statt wie bisher 5000 Euro gefördert. Für den Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen gibt es ab 2023 keine Förderung mehr.
Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von 65.000 Euro profitieren nach wie vor nicht von dem Umweltbonus. Auch Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten sind von der Förderung ausgeschlossen. Ab dem 1. September 2023 soll der Umweltbonus außerdem auf Privatpersonen begrenzt werden.
Da der Umweltbonus erst nach dem Erstzulassungstag des Fahrzeuges beantragt werden kann, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, sich frühzeitig über Liefer- und Verfügbarkeiten des gewünschten Modells zu informieren. Zwar soll der Umweltbonus für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro auch 2024 weitergeführt, allerdings erneut reduziert werden.
49-Euro-Ticket ersetzt 9-Euro-Ticket
Auf das 9-Euro-Ticket vom vergangenen Sommer soll im Frühjahr 2023 das 49-Euro-Ticket folgen. Ursprünglich sollte das Ticket zu Jahresbeginn eingeführt werden, inzwischen ist die Rede vom 1. April. Im öffentlichen Personennahverkehr soll man dann für 49 Euro im Monat bundesweit reisen können. Das 49-Euro-Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden und digital sowie als Plastikkarte verfügbar sein. Etwa Autofahrerinnen und Autofahrer dürften damit eine Alternative zur Fahrt mit dem eigenen Pkw nutzen können.
Corona-Maske im Verbandskasten
Ab dem 1. Februar 2023 müssen im Verbandskasten zwei medizinische Corona-Schutzmasken mitgeführt werden. Die entsprechende DIN 13164 wurde zwar bereits in diesem Jahr aktualisiert, bis zum 31. Januar 2023 läuft aber noch eine Übergangsfrist. Bis dahin dürfen noch Verbandskästen nach alter Norm verkauft werden – danach nur noch jene nach der neuen Norm 13164:2022. Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen hingegen weiter verwendet werden und müssen nicht ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu beachten.
Legalisierung von Cannabis
Der Erwerb und Besitz von Cannabis soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert oder zumindest erleichtert werden. Zwar bleibt die Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis verboten, allerdings könnte es einen Grenzwert geben – ähnlich wie beim Alkohol. Dieser würde das Fahren nach Cannabis-Konsum bei bestimmter Menge erlauben.
CO2-Abgabe bleibt unverändert
Die ursprünglich für 2023 geplante Erhöhung der CO2-Abgabe wird auf 2024 verschoben. Damit bleibt der Preis für eine ausgestoßene Tonne Kohlendioxid zunächst bei 30 Euro. Ab Anfang 2024 soll er dann auf 35 Euro ansteigen, was Benzin und Diesel rund 1,5 Cent pro Liter teurer machen wird. Der ADAC geht davon aus, dass die Spritpreise aufgrund der Energiekrise dennoch auch in 2023 teuer bleiben werden.
Wer sein Auto mit Gas tankt, der wird im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn die Steuervergünstigung läuft aus, wodurch der reguläre Steuersatz von 409 Euro pro Tonne greift. Allerdings sind die Steuern für Autogas laut ADAC niedriger als für Benzin oder Diesel.
Automatisiertes Fahren auf Autobahnen
Ab dem 1. Januar 2023 wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen im automatisierten Fahrmodus von 60 auf 130 km/h angehoben. Auch Spurwechsel werden dann erlaubt sein. Bisher ist der Staupilot der Mercedes S-Klasse jedoch das einzige zugelassene System in Deutschland.
Welcher Auto-Typ bin ich bloß?

Alltagstauglichkeit: Groß. Ein dichtes Netz aus Tankstellen sowie die hohe Zuverlässigkeit der ausgereiften Technik machen den Verbrenner immer noch zur ersten Wahl in Sachen entspannten Fahrens, ob auf Kurzstrecke oder der 1300 Kilometer-Tour mit Dachbox und Anhänger zum Urlaubsort. Planung ist nicht notwendig, die nächste Tankstelle ist nie weit. Selbst bei Spirtpreisen von 1,60 Euro ist das herkömmliche Auto für die meisten Autofahrer noch konkurrenzfähig gegenüber Alternativen.
Wartung und laufende Kosten:
Zwar ist die Technik ausgereift, aber sie verlangt laufende Wartung: Öl, Zündkerzen, Zahnriemen, Injektoren, dann noch die Abgasuntersuchungen. Wenn der Katalysator defekt ist, überschreitet die Werkstattrechnung schnell die 1500 Euro-Marke. Die laufenden Kosten summieren sich, je älter das Auto ist desto schneller. Im Schnitt fällt alle 20.000 Kilometer eine Reparatur oder Wartung an.
Preis und Förderung
Die Tage des Verbrenners sind gezählt. Bereits heute verliert ein Neuwagen im ersten Jahr etwa 25 Prozent an Wert, in jedem weiteren Jahr dann etwa fünf Prozent. Durch das von der Politik forcierte Ende der Brennstoffmotoren, dürfte der Wertverlust künftig noch höher ausfallen. Bereits heute stehen Hunderttausende Leasingrückläufer und Jahreswagen auf Halde. Zwar wird die Kfz-Steuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet, die Summe fällt jedoch kaum ins Gewicht.
Umweltaspekt:
Die CO2-Bilzanz von Verbrenner gegenüber dem E-Antrieb wird häufig über den gesamten Lebenszyklus der beiden fahrzeugtypen berechnet. Je nach Sichtweise und Studien-Auftraggeber erweist sich dabei selbst ein Diesel als CO2-schonender als in E-Auto. Solche Berechnungen sind legitim, sie lassen jedoch außer Acht, dass sich die Vorkommen fossiler Brennstoffe dem Ende zuneigen. So oder so wird die traditionelle Antriebstechnik ihr im Wortsinn natürliches Ende finden.
Geeignet für:
Wer jetzt noch einen zehn Jahre alten Verbrenner hat, sollte ihn im Sinne der Klimabilanz so lange wie möglich fahren. Autos dieser Altersklasse haben oft eine Start-Stopp-Automatik, Systeme zur Energierückgewinnung beim Bremsen und andere Techniken, die den Verbrauch senken. Vielfahrer mit hoher Kilometerleistung kommen am Verbrenner derzeit kaum vorbei. Auch Familien, die gern mit Dachbox und Anhänger in den Urlaub fahren, dürften sich mit reinen E-Auto schwertun. Eine Alternative wäre der Hybrid.
HU für Rosa-Plakette
Fahrzeuge mit einer rosafarbigen TÜV-Plakette müssen 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). Neuzugelassene Pkws erhalten im nächsten Jahr eine blaue Plakette, nicht erst zugelassene Fahrzeuge eine orangefarbige.
Höhere Mautgebühren in Österreich
Bei der Fahrt ins benachbarte Ausland sind die steigenden Mautgebühren zu beachten. In Österreich steigt der Preis etwa für die Jahresvignette im nächsten Jahr um 2,60 Euro auf 96,40 Euro an.
In der Schweiz werden die Mautgebühren zwar unverändert bleiben, allerdings soll im Lauf des Jahres die E-Vignette eingeführt werden. Sie soll die bisherige Klebevignette ergänzen und liegt preislich bei 40 Schweizer Franken. Darüber hinaus sollen ab 2023 Schweizer Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden dürfen.
Quellen: ADAC, Verbraucherzentrale, Bundesregierung, BMWK, MDR, Handelsblatt
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