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Betrug So werden Sie beim Autokauf abgezockt

Da wird getrickst, getarnt und getäuscht: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt treiben viele Betrüger und windige Händler ihr Unwesen. stern.de zeigt zehn dreiste Betrugsmaschen und erklärt, wie sich Käufer vor der Abzocke schützen können.
Von Björn Erichsen

Wohl auf keinem anderen Markt wird so viel gelogen und betrogen wie bei Gebrauchtwagen. In Deutschland wechseln jährlich rund sieben Millionen gebrauchte PKW den Besitzer, ein Millionengeschäft, bei dem mit harten Bandagen gekämpft wird. Eine Umfrage eines großen Auto-Forums im Internet zeigte, dass mehr als jeder Dritte nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens mit konkreten Mängeln zu kämpfen hatten.

Mal versuchen Händler trotz weitreichender Verbraucherrechte ihrer Sachmängelhaftung zu entgehen, indem sie ihren Kaufverträgen umfangreiche Mängellisten anheften oder sich gleich zu Privatleuten erklären. Ein lukratives Geschäft ist es ebenfalls, Unfallwagen vom "Beulendoktor" aufhübschen zu lassen und den Crash beim Verkaufsgespräch lieber ganz zu verschweigen. Und was die Tachomanipulation angeht, spricht der ADAC inzwischen gar von "Volkssport".

Inzwischen wird ein Großteil der Autoverkäufe über das Internet abgewickelt, die Betrugsmaschen sind hier besonders dreist. Hinter verlockenden Angeboten und Schnäppchenpreisen steckt häufig viel kriminelle Energie, manchmal sind sogar Leib und Leben in Gefahr, wenn der vermeintliche Verkäufer mit ein paar Schlägern am ausgemachten Treffpunkt wartet. Das Portal

www.sicherer-autokauf.de

erläutert gemeinsam mit dem ADAC die wichtigsten Sicherheitsfragen für den Autokauf im Netz.

stern.de zeigt Ihnen hier zehn dubiose Maschen beim Gebrauchtwagenkauf und erklärt, wie Sie sich vor der Abzocke schützen können.

"Gekauft wie besehen" (Händler)

Auch beim Autokauf von Privatleuten gibt es keinen stillschweigenden Haftungsausschluss der Verkäufers. Aber: Anders als ein Händler kann der private Verkäufer die Sachmängelhaftung per Vertrag ausschließen. Klauseln wie "Gekauft wie besehen" oder "Wie besichtigt und Probe gefahren" gelten bei allen technischen Mängeln, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätte feststellen können, nach ständiger Rechtsprechung des BGH sogar bei Schwerstmängeln.

Der Käufer kann der Verkäufer nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder aber bei nachweisbarer Arglist - etwa dem bewussten Verschweigen eines Unfalls - haftbar machen.

"Bastlerauto"

Werden noch relativ hochwertige Fahrzeuge als "Bastlerauto" angeboten, oder mit Zusätzen wie "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", ist Vorsicht angesagt: Mit solchen Klauseln versuchen Händler gern, eventuelle Ansprüche bei auftretenden Mängeln auszuschließen. Der Kunde habe den Zustand des Autos schließlich gekannt, als "Bastlerauto" werden schließlich auch Totalschäden oder ausgebrannte Fahrzeuge bezeichnet. Eine Argumentation, der Gerichte meist nicht folgen: Steht beispielsweise ebenfalls im Vertrag, dass der Wagen noch durch den TÜV gebracht werden soll, wird die Vertragsklausel ungültig.

Ebenfalls beliebt: Umfangreiche Mängelprotokolle, die dem Kaufvertrag beigelegt werden. Jedoch kommt der Verkäufer auch nur dann aus seiner Haftung, wenn der Mangel wirklich konkret beschrieben ist, im Vertrag aufgeführte Allgemeinplätze ("schlechter Zustand") reichen vor Gericht nicht aus.

"Gekauft wie besehen" (Privat)

Auch beim Autokauf von Privatleuten gibt es keinen stillschweigenden Haftungsausschluss des Verkäufers. Aber: Anders als ein Händler kann der private Verkäufer die Sachmängelhaftung per Vertrag ausschließen. Klauseln wie "Gekauft wie besehen" oder "Wie besichtigt und Probe gefahren" gelten bei allen technischen Mängeln, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätte feststellen können, nach ständiger Rechtsprechung des BGH sogar bei Schwerstmängeln.

Der Käufer kann der Verkäufer nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder aber bei nachweisbarer Arglist - etwa dem bewussten Verschweigen eines Unfalls - haftbar machen.

Tacho-Manipulation

Es ist passiert täglich in Deutschland, der ADAC spricht schon von "Volkssport": Tacho-Manipulationen. Dem Gebrauchtwagen wird einfach etwas Fahrleistung vom Kilometerstandsanzeiger genommen, und schon hat sich der Verkaufswert erhört. Derartige Dienste werden als "Tachojustierung" oder "Tachoanpassung" im Internet angeboten und sind innerhalb weniger Minuten erledigt. Betroffen sind vor allem Fahrzeuge ab dem Baujahr 2000, kein aktuelles Fahrzeug kann als manipulationssicher gelten, wie ein ADAC-Test ergab: "Das Herunterdrehen des Tachostandes ist bei allen Modellen so simpel und billig, dass sich beim Verkauf ein deutlicher Gewinn aus der Manipulation schlagen lässt."

Die Eingriffe sind nur schwer nachzuweisen, es gilt Indizien zu sammeln: Lassen Sie sich Berichte von Haupt- und Abgasuntersucherungen zeigen, überprüfen Sie Eintragungen im Scheckheft und Ölwechsel-Aufkleber auf Plausibilität, fragen Sie nach alten Reparatur-Rechnungen, häufig ist dort ein Tachostand vermerkt. Rufen Sie im Zweifel die im Fahrzeugbrief eingetragenen Vorbesitzer an. Überhaupt heißt es skeptisch sein, das Fahrzeug genau anschauen, Lack, Verschleißteile, Pflegezustand. Wichtig: Formulierungen wie "abgelesener Kilometerstand" oder "Kilometerstand laut Tacho" können auf eine Manipulation hindeuten, bestehen sie auf die Angabe der "tatsächlichen Laufleistung."

Unfall verschweigen

Händler sind beim Verkauf eines Gebrauchtwagens verpflichtet, sämtliche Unfälle, selbst kleinere Blechschäden, eines Fahrzeuges anzugeben. Einzige Ausnahme sind Bagatellschäden, etwa geringfügige Lackschäden. Dennoch gelingt es Händlern immer wieder ein beschädigtes Auto aufzuhübschen und für einen überteuerten Preis an den Mann zu bringen. Das zeigt ein aktueller DEKRA-Test: Obwohl die Testverkäufer mit einem schlecht reparierten VW-Golf nur eine eingeschränkte Probefahrt anboten oder unter Vorwänden ("Schon abgemeldet") ablehnten, hätten die Interessenten fast ausnahmslos zugriffen und einen weit überhöhten Preis gezahlt.

Beim Gebrauchtwagenkauf gilt es daher ganz genau hinzusehen: Unfallwagen lassen sich etwa an ungleichmäßigen Spaltmaßen zwischen Hauben, Kotflügel und Seitenteilen erkennen, Knicke im Dachbereich sind ebenso verräterisch wie ein auffällig geringer Abstand eines Reifens zum Radlauf. Bei Unebenheiten im Lack ist ebenso Misstrauen angesagt, Experten kommen ausgebesserten Stellen mit einem Messgerät für Lackschichtdichte auf die Spur. Im Motorraum weisen Klebebandreste, Lacknasen oder auffällige Lackübergänge Hinweise auf eine Unfallreparatur sein.

Vorsicht Vorkasse!

Es klingt nach einer sicheren Sache: Als Anzahlung auf den schicken Gebrauchtwagen verlangt der Verkäufer eine Anzahlung als Liquiditätsnachweis. Das solle gar nicht an ihn selbst gehen, sondern per Bargeldtransfer über "Western Union" an ein Familienmitglied oder einen Verwandten, der Verkäufer fordert lediglich eine Kopie des Einzahlungsbeleges. Als Käufer wiegt man sich da natürlich in Sicherheit, schließlich kann ja nur die einem selbst bekannte Person das Geld in Empfang nehmen. Doch weit gefehlt: Sobald der Betrüger die Identität des Empfängers kennt, werden Ausweispapiere gefälscht und der Betrag abgehoben.

Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei Vorkasse. Unternehmen wie "Western Union" oder "Money Gram" werden häufig als Treuhandservice missbraucht. Die Services sind jedoch vorwiegend für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen gedacht und nicht für die Zahlungsabwicklung im Autohandel. Wer sicher gehen will, vereinbart Barzahlung.

Anzahlung aufs "Schnäppchen"

Dieses Angebot klingt verlockend: Da wird eine gebrauchte Edelkarosse im Internet deutlich unter Listenpreis angeboten. Ein Schnäppchen! Der Verkäufer, er sitzt im Ausland und hat selbstverständlich auf Nachfrage eine plausible Geschichte parat: Er wolle eine Firmenpleite abwenden, einem kranken Familienmitglied helfen, sei in einer Notlage und wolle mit dem günstigen Verkauf eine Pleite abwenden, oder ähnliches, die Geschichten variieren. Nicht jedoch in einem Punkt: Der Verkäufer verlangt eine Geldüberweisung zur "Verdeutlichung der Kaufabsicht."
Dies geschieht wahlweise über ein Bargeldtransfer-Service wie "Western Union" (s.o.), wobei der Betrüger das Geld allein unter Kenntnis von Kontrollnummer, Betrag und Absendernamen abholen kann. Manchmal soll die Zahlung auch an Speditions.- oder Verschiffungsfirmen geleistet werden, treuhänderisch tätig sein sollen. Diese Unternehmen haben oft seriös erscheinende Webseiten, die aber nach einiger Zeit ebenso verschwunden sind wie das angezahlte Geld.
Experten raten, Zahlungen grundsätzlich erst bei der Fahrzeugübergabe abzuwickeln. (Aber Achtung: Mit größeren Summen nie allein zur Geldübergabe!). Wird Vorkasse verlangt, unter welchen Gründen auch immer, sollte vom Kauf lieber Abstand genommen werden. Vor allem bei extrem günstigen Angeboten müssen alle Alarmglocken läuten.

Der "kostenlose" Neuwagen

Was für ein Angebot: Ein Jahr lang kostenlos einen Neuwagen fahren, nur für Steuer, Versicherung und Benzin muss man selbst aufkommen. Und so soll es funktionieren: Der kauft bei einem Händler einen Neuwangen, meist einen EU-Reimport, und schließt zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit einer Bank. Die Raten werden aber von einen dritten beteiligten Unternehmen erstattet, im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, Werbung für diese Firma an dem Wagen zu machen. Nach einem Jahr kann das Fahrzeug zurückgegeben werden.

Der ADAC sieht bei diesem Modell gleich mehrere Haken: Das Fahrzeug werde zu einen deutlich überhöhten Preis verkauft, eine Finanzierung über Werbung reiche hingegen nicht für Deckung der Raten. Es bestehe der Verdacht, dass hinter der Mache ein Schneeballsystem steckt und die Differenz aus Listenpreis und tatsächlichem Einkaufspreis zu Erstattung der Raten an die Kunden verwendet werden. Meist haben die Käufer darüber hinaus eine "Vermittlungsgebühr" von 600 Euro zu zahlen.

Überfall beim Autokauf

Gebrauchtwagenkauf kann manchmal richtig gefährlich sein: Das musste Anfang des Jahres ein 33-jähriger Mann aus dem fränkischen Gerhardshofen erleben. Im Internet hatte er einen Wagen entdeckt und mit dem Verkäufer einen Termin für den Kauf besprochen. 11.000 Euro war der Kaufpreis, der Treffpunkt an einem Bahnhof in der Nähe von Köln wurde per Mobiltelefon während der Anreise ausgemacht. Dort angekommen, musste der zu Fuß durch eine Unterführung, wo er von drei Männern niedergeschlagen und ausgeraubt wurde. Vom "Verkäufer" fehlt anschließend jede Spur.

Die Polizei stellt eine Zunahme derartiger Überfälle fest. Experten raten daher: Derartige Übergaben von Geld oder Auto sollten möglichst nicht abends oder an verlassenen Orten stattfinden. Ratsam sei es, eine zweite Person mitzunehmen und die Geldübergabe etwa in einer Bank stattfinden zu lassen.

"Kaufe-ihr-Auto"-Kärtchen

Ein solches Kärtchen dürfe höchstwahrscheinlich schon jeder mal hinter den Scheibenwischern stecken gehabt haben: "Kaufe ihr Auto - zu Höchstpreisen", oder ähnlich Vollmundiges wird da versprochen. Der Name des Käufers oft ein ausländischer, was kein Zufall ist: Die gebrauchten Wagen werden für den Export eingekauft. Nicht alle dieser Angebote sind unseriös, jedoch warnt der ADAC: "Im Regelfall versuchen die Kärtchenhändler, den Preis für ein Fahrzeug extrem zu drücken! Das Kfz wird häufig 'schlecht gemacht', indem auf angebliche Mängel hingewiesen wird, um so den Preis herunterzuhandeln."

Der Rat der Experten: Auf dem Gebrauchtwagenmarkt niemals in Verhandlungen einsteigen, bis Sie sich nicht selbst über den Wert ihres Fahrzeuges informiert haben. Außerdem niemals von Käufer unter Zeitdruck setzen lassen, der das Auto gleich mitnehmen möchte. Im Zweifel lieber vom Kauf Abstand nehmen.

Die Schlechtmacher kommen

Beim Verkauf wird der Laie ebenso über den Tisch gezogen. Die "Schlechtmacher"-Methode wird nicht nur von echten Betrügern sondern auch von Privatkunden angewandt. Sie funktioniert so: Beim Verkäufer melden sich mehrere potenzielle Kunden. Die ersten Interessenten wollen den Wagen überhaupt nicht kaufen. Sie machen zuerst eine Probefahrt und dann ein besorgtes Gesicht. Freundlich und fachkundig erklären Sie dem Verkäufer, dass sein Oldie zwar noch gut laufe, der Fachmann aber schon gravierende Mängel bei Motor, Getriebe oder Kupplung bemerken könne. Sie hätten also kein Interesse. Kurze Zeit darauf schaut der nächste Interessent vorbei. Er stellt die gleiche Diagnose und geht dankend. Der Verkäufer ist inzwischen verunsichert. Sein schöner Gebrauchter entpuppt sich Schrottmühle. Der letzte Interessent wird dann schon fast als Retter empfangen. Er nimmt den Wagen zieht aber vom Verkaufspreis die "Reparaturkosten" ab. Am Ende ist der Verkäufer erleichtert, den vermeintlich kaputten Wagen so elegant losgeworden zu sein. Da es den Schaden aber gar nicht gibt, wurde er mächtig auf's Kreuz gelegt. Der Geleimte schöpft bei diesem Trick nie Verdacht, solange die vermeintlichen Kunden sehr unterschiedlich auftreten. In seinen Augen haben das Rentnerehepaar, der junge Türke und der Kfz-Mechaniker, der einen Wagen für die Tochter sucht, überhaupt nichts gemeinsam.

Fazit: Nicht naiv werden

Wer beim Autokauf richtig abgezockt wird, hat meistens vorher den Verstand ausgeschaltet. Offerten aus dem Ausland, Geldzahlungen über Treuhändler sind etwas für professionelle Aufkäufer, für Normalkunden gibt es die "einmalige" Gelegenheit nicht. Wenn ein Luxuswagen für den Preis eines Reifensatzes angeboten wird, da kann etwas nicht stimmen, der Wagen wird Ihnen Probleme bereiten. Bastler- und Unfallfahrzeuge taugen nur zum Ausschlachten und nicht zu Fahren. Denken Sie daran: Der Händler lebt vom Autoverkauf, er versteht in aller Regel mehr davon als Sie. Er wird Ihnen kaum einen Wagen, der 12.000 Euro Wert ist für 8.000 verkaufen. "Echte" Schnäppchen sehen anders aus. Etwa das "Rentnerfahrzeug": geringe Laufleistung, aber hohes Alter. Oder eine "verschrammte Schönheit": Solide Technik aber unansehnlich, oder eine "Pickelhaube" nach einem Hagelschaden. Hier drückt ein Mangel den Preis erheblich. Wer mit dem Mangel leben kann, kauft günstig ein.

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