Falschparken? Kein Problem, wenn man sich die Knöllchen leisten kann. So dachte ein deutscher Autofahrer. In sechs Jahren sammelte er 161 Verkehrsverstöße. Die meisten davon waren Parksünden - für die es keine Punkte gibt und die auch nicht in Flensburg festgehalten werden. Das heißt allerdings nicht, dass die Verwaltung die Ordnungswidrigkeiten einfach nach Zahlungseingang vergisst.
Nach sechs Jahren und 161 Verstößen wurde der der Mann zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) geschickt - im Volksmund "Idiotentest" genannt. Weil die Behörde Zweifel an seiner Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen bekam. Auf den Test hatte der Parksünder keine Lust, er ignorierte den Termin und zog vor Gericht.
Es hätte einfache Auswege gegeben
Das war keine gute Idee, die Behörde zog die Fahrerlaubnis auch ohne psychologisches Gutachten ein und bekam vom Richter (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2014, Az.: 10 S 1883/14) bestätigt, zu Recht so gehandelt zu haben. Wer jahrelang und hartnäckig die StVO missachte, muss damit rechnen, dass seine Fahreignung angezweifelt werde und er zur MPU müsse, urteilte das Gericht.
Dem Betroffenen ist seine sture Haltung zum Verhängnis geworden, denn es hätte zwei Auswege gegeben. Mit etwas Vorbereitung hätte er die MPU vielleicht bestehen können und hätte dann legal weiter fahren dürfen. Nicht ganz legal hätte er sich die Vorladung zur MPU ersparen können. Denn er ist nur der Halter des Pkw, bei einem Parkverstoß wird die Identität des tatsächlichen Fahrers nicht festgestellt. Eine glaubhafte Notlüge darüber, wer den Wagen so penetrant falsch abgestellt hätte, hätte den Mann auch aus der Schusslinie der Justiz gebracht.
Tatsächlich kann der Gang zum Gutachter aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden, es müssen nicht immer besonders schwere Verkehrsverstöße sein. Wird das Fahrzeug etwa bei Straftaten genutzt, wirft das kein gutes Licht auf die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Wer zum Bankraub mit dem Auto vorfährt oder sein Opfer mit einem Lieferwagen entführt, kann - sollte er erwischt werden - durchaus den Führerschein verlieren. Auch wer sich mit einem gefälschten oder fremden Behindertenausweis einen Gratisparkplatz erschwindelt, kann damit rechnen, zum Psychotest gehen zu müssen.