Dem ADAC zufolge ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es rund um Ostern Stau auf den Autobahnen geben wird. Der Reiseverkehr dürfte deutlich erhöhter als in den zwei vergangenen Jahren sein. In allen Bundesländern außer Hamburg sind Schulferien, überregionale Reisen wieder möglich, Corona-Einschränkungen gibt es kaum noch: "Daher wird die Stausituation angespannter sein als an den letzten beiden Osterfesten", teilte der ADAC in München auf Anfrage mit.
Der hohe Spritpreis dürfte Verwandtenbesuche, Ausflugsfahrten und Kurztrips zu Skiorten in den Alpen oder an die Nord- und Ostsee kaum beeinträchtigen. "Gründonnerstag war im Jahr 2019 einer der fünf staureichsten Tage des Jahres, auch in diesem Jahr werden an diesem Tag (14. April) Pendler auf dem Heimweg und Autofahrer auf dem Weg zu ihren Familien oder Verwandten sein", erwartet der ADAC. Ebenfalls etwas mehr Verkehr erwartet der Verein auch am Ostermontag. Am Ostersonntag dagegen dürfte es ruhiger zugehen.
Besonders belastet werden nach Einschätzung der Experten folgende Strecken sein:
- A1 Bremen - Hamburg und Dortmund - Köln
- A1/A3/A4 Kölner Ring
- A3 Würzburg - Nürnberg - Passau
- A5 Karlsruhe - Basel
- A6 Mannheim - Heilbronn - Nürnberg
- A7 Hannover - Flensburg und Würzburg - Ulm - Füssen/Reutte
- A8 Stuttgart - München - Salzburg
- A9 Nürnberg - München
- A10 Berliner Ring
- A61 Mönchengladbach - Koblenz - Ludwigshafen
- A81 Stuttgart - Singen
- A93 Inntaldreieck - Kufstein
- A95/B2 München - Garmisch-Partenkirchen
- A99 Umfahrung München
Möglicherweise Oster-Stau auch auf Auslandsstrecken
Verzögerungen sollten Osterurlauber auch auf den klassischen Auslandsstrecken einkalkulieren. Dazu zählen die West-, Tauern- und Brennerautobahn in Österreich und die Gotthard-Route in der Schweiz. An den Hauptgrenzübergängen dürften bei der Ein- und Ausreise keine Verzögerungen von mehr als 30 Minuten anfallen.
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Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.
Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.
Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)