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Copyrightstreit Uri Geller, Skeptiker - und mittendrin Youtube

Der bekannte Löffelverbieger Uri Geller hat die Löschung eines Videos auf Youtube erzwungen. In dem Filmchen wurde stark bezweifelt, dass Geller über übersinnliche Kräfte verfüge. Beide Seiten bringen ihre Anwälte in Stellung - und verblüffende Vorwürfe.
Von Ralf Sander

Boxring: Youtube.

Auf der einen Seite: Uri Geller, der mit seiner angeblichen Fähigkeit, Löffel durch Geisteskraft zu verbiegen, Millionen TV-Zuschauer verblüfft hat. Auf seiner Website schreibt Geller, er beherrsche außerdem Telepathie und die Fähigkeit, durch seine übersinnlichen Kräfte kaputte Geräte zu reparieren, Kompasse zu beeinflussen und Computerfestplatten zu löschen.

Auf der anderen Seite: Die Skeptikerorganisation "Rational Response Squad", vertreten durch Brian Sapient. Die "rationale Eingreiftruppe" hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Wirken von Wunderheilern, Telepathen und anderen angeblich übersinnlich Begabten zu entlarven, "Wunder" wissenschaftlich zu erklären und gegen das Konzept von Religion zu kämpfen.

Ursache des Streits, der nun vor Gericht ausgetragen wird, ist eines von mehreren Videos, die Sapient auf Youtube hochgeladen hat. Es handelt sich um einen Beitrag von James Randi für den öffentlich-rechtlichen US-Sender PBS. Darin erklärt der kanadische Skeptiker, wie Gellers bekannte Löffelverbiegerei seiner Meinung nach tatsächlich funktioniere - ganz ohne Hokuspokus. Innerhalb dieses rund viertelstündigen Clips sind einige Ausschnitte von Uri Gellers Auftritt beim US-Talkmaster Johnny Carson zu sehen, wo von Gellers Fähigkeiten plötzlich nichts mehr übrig war. Angeblich hatten die Talkshow-Leute damals jeden vorherigen Kontakt Gellers mit den im Studio aufgebauten Löffeln und Uhren verhindert. Diese Sendung liegt Jahrzehnte zurück.

Zehn Sekunden Copyrightverletzung?

Geller und seine in London angesiedelte Firma Explorologist reagierten - auf überraschende Weise. Sie verklagten Sapient wegen Urheberrechtsverletzung und beantragten bei Youtube die Löschung des Videos, die prompt erfolgte. Allerdings gibt es noch viele weitere Versionen des Filmchens. Gellers Begründung: In dem Video befände sich Material von zehn Sekunden Länge, an dem Geller die Urheberrechte halte. Dieses sei unerlaubt verwendet worden.

Die Tatsache, dass Geller in dem Film nicht gut wegkommt, lässt die Löschaktion in einem bestimmten Licht dastehen. Und so teilt Explorologist-Anwalt Richard Wineland vorsorglich mit: "Uri Geller ist Kontroversen gewohnt, und es gibt viele Videos auf Youtube, die Uri kritisieren und mit denen wir kein Problem haben."

Was tut nun die Gegenseite? Sie klagt auch. Ebenfalls mit einer für Nicht-Juristen verblüffenden Argumentation. In den USA regelt der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) das Urheberrecht im Bereich der digitalen Medien. Auch die Videos auf Youtube fallen darunter, weshalb das zu Google gehörende Webangebot Löschaufforderungen von Copyright-Inhabern stets nachkommt. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die für Brian Sapient den Rechtsbeistand stellt, vertritt die Ansicht, die von Geller beanstandeten Videoschnippsel seien geschützt durch das Zitatrecht, wie es im DMCA verankert ist. In dem Gesetz steht auch, dass die Löschaufforderungen durch tatsächliche Copyright-Ansprüche gedeckt sein müssen. Da Gellers Urheberrecht aber gar nicht verletzt sei, sei auch seine Löschaufforderung unrechtmäßig. Er habe also, so EFF-Anwältin Michelle Malkin, statt Löffeln "das Gesetz verbogen". Und deswegen gehöre er verklagt.

Der weitere Verlauf der Geschichte liegt in den Händen der Juristen. Im Internet geben Spötter derweil ihre Kommentare ab. Einer schrieb in den Kommentaren zu einem entsprechenden Artikel bei Cnet: "Wenn Geller wirklich ein Hellseher wäre, müsste er doch wissen, dass er den Fall verlieren wird."

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