Diese werden künftig einen Public-Value-Test durchlaufen. Mit dem soll geklärt werden , ob sie dem Versorgungsauftrag dienen und damit aus Gebühreneinnahmen finanziert werden dürfen. Darauf haben sich die Senderchefs von ARD und ZDF, Fritz Raff und Markus Schächter, mit den Staatskanzleichefs von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei einem Treffen Ende vergangener Woche geeignet. Mit den Tests würde eine der Hauptforderungen der Privatsender und der EU-Kommission bereits vor der von Brüssel gesetzten Frist erfüllt. Bei dem Treffen wurde eine Abstimmung über das weitere Vorgehen zwischen Raff, Schächter und dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), vereinbart.
Präzises Programmkonzept
Die EU-Kommission hatte im April eine vom Branchenverband der deutschen Privatsender VPRT angestoßene Untersuchung gegen die Öffentlich-Rechtlichen eingestellt. Im Gegenzug forderte Brüssel die zuständigen staatlichen Organe auf, bis spätestens April 2009 verbindlich und präzise zu regeln, welche Angebote die gebührenfinanzierten Sender in Deutschland machen dürfen. Umstritten sind derzeit vor allem die Internetangebote und die Digitalsender der Öffentlich-Rechtlichen. Die Kommission will sicherstellen, dass Wettbewerbsvorteile nicht über das hinausgehen, was zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nötig ist. Für die Digitalfernsehangebote von ARD und ZDF forderte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes ein präzises Programmkonzept.
2006 erhielten ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die Gebühreneinzugszentrale GEZ insgesamt 7,29 Mrd. Euro aus den Rundfunkgebühren. Dazu kamen nach Angaben des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft noch rund 300 Mio. Euro aus Werbung. Dem gegenüber standen beim privaten Rundfunk Werbeeinnahmen von rund 4,5 Mrd. Euro.
Die Privaten zeigten sich nun vorerst besänftigt. "Nach unseren Informationen ist der Verlauf der Diskussion zwischen den Ländern und den Anstalten davon geprägt, dem Konsens mit Brüssel Rechnung zu tragen. Der VPRT wird sich zu diesem Thema erst äußern, wenn konkrete Vereinbarungen auf dem Tisch liegen", sagte Verbandschef Jürgen Doetz. Aus dem VPRT hieß es konkreter, dass damit eine neue Beschwerde in Brüssel wohl vorerst aufgeschoben sei. Die Option wolle man sich allerdings offenhalten. Bis der Public-Value-Test kommt, wird wohl noch einige Zeit verstreichen. "Das dauert jetzt einfach noch drei Wochen, bis das alles in den Sendern koordiniert ist", sagte der Chef der federführenden Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD). Auch die Details müssten erst noch geklärt werden.
Angebote müssen geprüft werden
In einem dreistufigen Verfahren werden alle neuen öffentlich-rechtlichen Angebote dem Public-Value-Test unterzogen. Dieser ist bei der britischen BBC bereits Standard, wurde für Deutschland aber wegen der föderalen Zuständigkeiten oft als zu kompliziert kritisiert. Nun sollen neue Angebote zunächst in den Anstalten entwickelt und auf ihren publizistischen Wert hin geprüft werden. Anschließend soll eine Kommission prüfen, ob das Konzept mit den Mitteln der Öffentlich-Rechtlichen umsetzbar ist und wie es den Markt beeinflussen würde. Dabei wird ein Anhörungsrecht Dritter geschaffen, wodurch auch Privatsender Stellung nehmen können. Zum Schluss prüfen die Länder, ob das Projekt mit den Staatsverträgen vereinbar ist.
Zunächst ist aber keine Prüfung bereits bestehender Angebote geplant - auch nicht solcher, die erst seit Kurzem existieren, wie die neuen Online-Mediatheken von ARD und ZDF, wo Beiträge zumindest für einen gewissen Zeitraum kostenlos angesehen werden können. Dennoch heißt es aus Politikerkreisen, dass es wohl klug wäre, auch diese mit einzubeziehen, um auch hier den Privaten Entgegenkommen zu signalisieren.