Bundesgerichtshof

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Impfung gegen Corona

Arztpraxen haften nicht für mögliche Corona-Impfschäden

Private Arztpraxen haften nicht für mögliche Impfschäden aus der Zeit der Coronapandemie. In solchen Fällen haftet der Staat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Ärztinnen und Ärzte übten demnach in der Pandemiezeit beim Impfen ein öffentliches Amt aus. (Az. III ZR 180/24)
Kaffeebohnen

BGH betont: Werbung mit reduziertem Preis muss klar und verständlich sein

Werbung mit einem reduzierten Preis muss klar und verständlich sein. Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage muss dabei für Verbraucher erkennbar und gut lesbar sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 183/24)