Einige möchten es an Silvester lieber ruhig haben - andere möchten andere es gern richtig knallen lassen. Aber nicht überall in Schleswig-Holstein ist Feuerwerk erlaubt. Teils gelten für das Böllern und Raketenzünden Einschränkungen oder Verbote in bestimmten Gebieten. Ein Überblick über die speziellen Regeln es in den Städten und einigen Kreisen.
Flensburg und Kiel
In Flensburg bestehen Böllerverbotszonen an den im Bundesgesetz benannten Orten, teilte ein Stadtsprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. "Demnach ist gemäß § 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten." Die Orte sind demnach über die ganze Stadt verteilt.
Diese Regelung mit entsprechenden Verbotszonen gilt auch in Kiel, wie ein Sprecher mitteilte. Darüber hinaus sind in der Landeshauptstadt Kiel wie in den Vorjahren demnach keine Beschränkungen von Feuerwerk geplant.
Lübeck und Neumünster
Auch in Lübeck gilt die Sprengstoffverordnung. "Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zugrunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern", teilt die Stadt auf ihrer Homepage mit. Auf einer Karte ist dort markiert, in welchen Bereichen der Lübecker Innenstadt das Abbrennen nicht erlaubt ist. In Neumünster sind nach Angaben des Stadtsprechers keine Böllerverbote vorgesehen.
Nordfriesland
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Neben der geltenden Verordnung ordnen auf dem nordfriesischen Festland nach Kreisangaben alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.
Mancherorts gelten verschärfte Regelungen: Auf Sylt sowie in der Gemeinde St. Peter-Ording ist Feuerwerk laut Kreis Nordfriesland vollständig untersagt. Für die Insel gilt generell ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen laut Kreis Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Auf der Insel Föhr können Feuerwerkskörper lediglich an Stränden und auf Deichen abgebrannt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Strandbereiche der Stadt Wyk auf Föhr, für die ein absolutes Abbrennverbot gilt. Ein vom Amt Föhr-Amrum verordnetes geplantes Komplettverbot für das Abbrennen von privatem Feuerwerk an Silvester auf den beiden Inseln hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig in dieser Woche vorerst aufgehoben
Auf Pellworm ist das Knallen laut Kreis im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.
Kreise Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Dithmarschen
Im Kreis Ostholstein gilt die Verordnung zum Sprengstoffgesetz. "Über weitere Einschränkungen oder Verbote entscheiden die Gemeinden und Städte als örtliche Ordnungsbehörden", teilte eine Sprecherin des Kreises mit.
Ähnlich sieht es in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Dithmarschen aus. Zuständig sind nach Angaben der Kreise die örtlichen Ordnungsbehörden, die im Einzelfall oder für Gebiete Verbote anordnen.
Kreis Segeberg
"Vonseiten des Kreises Segeberg gibt es keine Allgemeinverfügung zu Böllerverbotszonen, da es dafür keine rechtliche Grundlage des Landes gibt", teilte eine Kreissprecherin mit. Die örtlichen Ordnungsbehörden können aber nach den Regelungen des Sprengstoffrechts Verbote für besonders gefährdete Orte aussprechen - in der Nähe von Reetdachhäusern, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen.
Zudem können sie auf Grundlage der Sprengstoffverordnung per Allgemeinverfügung anordnen, "dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen".
Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön
Auch in Rendsburg-Eckernförde und Plön liegt die Festlegung von Feuerwerksverbotszonen oder anderen Einschränkungen und Bestimmungen - über das Sprengstoffgesetz hinaus - in der Zuständigkeit der Ordnungsämter bei den Ämtern und Städten.
Kreis Herzogtum Lauenburg
Besondere Verbots-Zonen gibt es Kreis Herzogtum-Lauenburg laut Kreissprecher zu Silvester nicht. Es gelten demnach die allgemeinen Regeln - also unter anderem nicht in nähe von Krankenhäusern, Naturschutzgebieten und Kirchen.